17.08.2017, 08:17
Hallo René,
Der Händler hat wohl recht (siehe was ich geschrieben habe), was die Erstbefüllung an geht, aber wenn die bei Dir richtig war und Du nur mit dem anderen Öl nachgefüllt hast, sollte die Gewährleistung des Händlers greifen.
Blöd ist nur, dass wir als Endkunden in der Beweislast stehen, wenn da was rotes raus Suppt.
Ich hatte ja noch ne Werkstatt dazwischen...
Der Händler hat wohl recht (siehe was ich geschrieben habe), was die Erstbefüllung an geht, aber wenn die bei Dir richtig war und Du nur mit dem anderen Öl nachgefüllt hast, sollte die Gewährleistung des Händlers greifen.
Blöd ist nur, dass wir als Endkunden in der Beweislast stehen, wenn da was rotes raus Suppt.
Ich hatte ja noch ne Werkstatt dazwischen...
Mfg. meStefan