02.01.2018, 11:21
Einen Zeitraum für die Nutzung von Winterreifen legt die Straßenverkehrsordnung nicht fest. Vorgeschrieben sind sie laut Paragraf 2 nur, wenn auf der Straße winterliche Verhältnisse mit "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" herrschen. Wer sein Auto bei solchen Bedingungen nicht bewegt, muss keine Winterreifen aufziehen. Unbestritten sind Winterreifen bei solchen Bedingen klar besser. Unbestritten sind aber Sommerreifen bei Nässe und auch bei trockener Fahrbahn bis um die 0 Grad Grenze besser als ein Winterreifen. Jeder sollte das für sich und auch in welcher Umgebung er wohnt selbst abwägen. Bis jetzt gab es bei mir keinen einzigen Tag wo ich Sie gebraucht hätte. In Bayern etc sieht es wahrscheinlich anders aus.
Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Glatteis oder Schneematsch mit Sommerreifen auf der Straße, sind 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 80 Euro zahlen, wer einen Unfall verursacht sogar 120 Euro. Ja das finde ich auch OK.
Erwischt die Polizei einen Autofahrer bei Glatteis oder Schneematsch mit Sommerreifen auf der Straße, sind 60 Euro und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei fällig. Wer andere Verkehrsteilnehmer behindert, muss 80 Euro zahlen, wer einen Unfall verursacht sogar 120 Euro. Ja das finde ich auch OK.
Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe.