Fächerkrümmer für C7
#11
Ein nach EU5 zugelassenes Auto darf bei einer regulären Überprüfung auf dem Rollenprüfstand die Abgasgrenzwerte der EU5 Zulassung nicht nennenswert übersteigen. Sollte das durch einen Fehler der Fall sein, hat die OBD-Lampe zu brennen.
Wenn beides nicht der Fall ist, kann nur ein illegaler und somit verbotener Umbau als Ursache vorliegen, durch den die Zulassung des Autos zwangsweise erlischt. Bei EU5/6 Autos erfolgt daher in der Regel die AU auch nur noch durch Auslesen des Fehlerspeichers. Die frühere Abgasmessung im Rahmen der AU war ja auch nur eine äußerst grobe Überprüfung bei warmen Motor, ob Kat und Lambdasonde überhaupt noch leben. Bei EU 5/6 geht es aber primär um das schnelle Anspringen des Kats nach dem Start. Und das dieses mit Fächerkrümmern nicht möglich ist, hat sich mittlerweile auch bis zum TÜV und der Polizei herumgesprochen. Sprich, bei allen Autos mit EZ ab MJ 2013 sind Fächerkrümmer im Straßenverkehr illegal! Ich kenne bisher auch kein Fahrzeug, das mit Fächerkrümmern eine Zulassung nach EU5/5 bekommen hat.

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#12
Wo kein Kläger kein Richter...
Wutzer hat Recht, genauso gilt obiges...Feixen Feixen

Gruss
5XL
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#13
Eckhardt,

habe ich dich also richtig verstanden alle Fahrzeuge ab EZ 2013 und MJ 2013 wären damit illegal und Fahrzeuge EZ 2012 und MJ 2012 somit legal??
Grüße Matthias
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#14
Nee, nicht richtig verstanden ! Auch schon früher war bei Änderungen der Abgas- und Katanlage ein Abgasgutachten notwendig. Aber spätestens seit EU 5 sollte es auch für die weniger engagierten und bedarften Prüfern offensichtlich sein, dass es weder ein solches Gutachten in Verbindung mit Fächerkrümmern geben kann, noch dass es sich um einen Serienstand handelt.

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#15
Zitat:Original von Wutzer
Nee, nicht richtig verstanden !
Gruß
Wutzer

Dann ist dein Post missverständlich.

Zitat : Sprich, bei allen Autos mit EZ ab MJ 2013 sind Fächerkrümmer im Straßenverkehr illegal.
Grüße Matthias
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#16
Das EZ bezog sich auf die Fahrzeugtypzulassung, für die ab dann EU5 vorgeschrieben war, und nicht auf einzelne "Haldenfahrzeuge", die nach längerer Standzeit irgendwann später zum ersten Mal angemeldet werden.

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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#17
Bis Euro 4 gab es Gutachten,ab Euro 5 ist mir keins bekannt!
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#18
Deswegen die Frage...die C6 war ja ab 2011 mit EU5 Norm, man möge berichtigen wenn es früher war, nur ob es dafür eine neue Typzulassung gab, wirst du besser wissen.
Grüße Matthias
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#19
Fächerkrümmer waren rein rechtlich bei C3, C4, C5 und C6 technisch gesehen nicht eintragbar. das heisst natürlich nicht das sie niemals eingetragen wurden oder konnten. Was bei Euro5 und 6 gleich noch weniger geht ohne explizite Abgasgutachten die sicherlich keiner finanziell stemmen will......
_____________________________________________________________
CCRP Austria, Bundesstrasse 100, 8402 Werndorf
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#20
Zitat:Original von CCRP
Fächerkrümmer waren rein rechtlich bei C3, C4, C5 und C6 technisch gesehen nicht eintragbar. das heisst natürlich nicht das sie niemals eingetragen wurden oder konnten. Was bei Euro5 und 6 gleich noch weniger geht ohne explizite Abgasgutachten die sicherlich keiner finanziell stemmen will......

...... und technisch stemmen kann.

Es geht auch ohne E- Kat vermutlich technisch gar nicht !

Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !
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