01.10.2015, 17:01
Zitat:Original von schlabbefligger
Es interessiert mich , wie lange so ein Gerichtsverfahren zur Wandlung wegen Nicht-Erreichens der Höchstgeschwindigkeit dauern könnte.
Gruß
Reinhard
PS: Wahrscheinlich hat das betreffende Auto dann schon ein "H-Kennzeichen"
Reinhard, Wandlung gibts seit 2002 nicht mehr, Rückabwicklung heißt es nun. Die Dauer ist abhängig von der Einsicht des Händlers nach Abschluss eines selbständigen Beweisverfahrens, mit Einsicht gut ein Jahr, ohne Einsicht 2-3 Jahre.
@Ekkhardt
Umgekehrt wird das genauso gesehen.
Gruß
Edgar