Kein kleines Kennzeichen gegeben jetzt fahre Ich ohne !!!
#1
Hallo Zusammen,
Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer
dies soll einfach ein Frustschreiben an die Deutschebürokratie sein.
Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer
Ich habe mit meiner 76 er Vette die notwendigen AU HU .. etc.. alles Mängelfrei überstanden.
Als es darum ging ein kleines Kennzeichen aufzuschreiben war es mit der Harmonie vorbei...
Die Abmaße des Kennzeichens sind begrenzt.. dh. es pass nur ein kleines Kennzeichen hinein.
Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer
Die Maße hat der TÜV Ing. sich auch notiert aber er hat es nicht bescheinigt.
Folglich hat das SVA die kleinen Kennzeichen nicht gegeben.
Als ich noch die Kopie des Gesetzes heraus gezogen hatte, haben die Beamten es nicht mehr für nötig erachtet sich der Sache anzunehmen.

Die Entscheidung war gefallen. Zweizeilig in großer Schrift egal ob passt oder nicht.
Meiner mehrfachen aufforderung sich mal das Auto anzuschauen und sich selbst ein Bild zu machen scheiterte kläglich.
Teufelfeuer
Nun habe ich zwei riesen große Kennzeichen, die ich nur gebogen in die vorgesehenes Stelle anbringen kann.

Dies werde ich aber nicht tun. Statt dessen habe ich vorne kein Kennzeichen und das hintere Kennzeichen habe ich auf die SCheibe von Innen dran getan.
Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Teufelfeuer Banned Banned Banned Banned Banned Banned Banned :kreuz: :kreuz: :kreuz: :kreuz: :kreuz: :kreuz: :kreuz:


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#2
mal von Vorne


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#3
Richtig so !!!!!!!!!!!!

Ich hatte damals den gleichen Tanz bei meiner 77er, trotz Gutachten !!! Ich bekam aber nichtmal ein zweizeiliges sondern volles Programm das lange Einzeilige.

Also gut dachte ich mir und ab gings damit in die Garage. Nachdem ich es dann auf beiden Seiten etwa 10cm im 90° Winkel abgekantet habe paßte es hinten rein.
Und rauf auf die Piste !!!! King King King

Es dauerte nicht lange bis sich die Rennleitung dafür interessierte: Das wäre Kennzeichenmißbrauch, Urkundenfälschung, bla bla bla und so dürfe das gar nicht sein.
Ich dann: kann ich das schriftlich haben ???? Aber sicher doch, und gaben mir mit fiesem Grinsen King einen Mängelschein mit.

Juchu dachte ich und ab damit zur Zulassungsstelle, was soll ich sagen....


..... es gab das Leichtkraftradschild !!!!! Und hat gar nicht weh getan Yeeah!
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#4
Zitat:Original von shark76
Dies werde ich aber nicht tun. Statt dessen habe ich vorne kein Kennzeichen

mach´s wie ich. Ungestempeltes LKR Kennzeichen vorne dran machen und das gestempelte Original in den Kofferraum legen. Gibt nicht ganz soviel Ärger und fällt nicht so auf wie ganz ohne Kennzeichen.
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#5
Zitat:Original von angry-kid
Richtig so !!!!!!!!!!!!

Ich hatte damals den gleichen Tanz bei meiner 77er, trotz Gutachten !!! Ich bekam aber nichtmal ein zweizeiliges sondern volles Programm das lange Einzeilige.

Also gut dachte ich mir und ab gings damit in die Garage. Nachdem ich es dann auf beiden Seiten etwa 10cm im 90° Winkel abgekantet habe paßte es hinten rein.
Und rauf auf die Piste !!!! King King King

Es dauerte nicht lange bis sich die Rennleitung dafür interessierte: Das wäre Kennzeichenmißbrauch, Urkundenfälschung, bla bla bla und so dürfe das gar nicht sein.
Ich dann: kann ich das schriftlich haben ???? Aber sicher doch, und gaben mir mit fiesem Grinsen King einen Mängelschein mit.

Juchu dachte ich und ab damit zur Zulassungsstelle, was soll ich sagen....


..... es gab das Leichtkraftradschild !!!!! Und hat gar nicht weh getan Yeeah!

oder so.
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#6
Zitat:Paragraph 23 c
Zuteilung amtlicher Kennzeichen
1 c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen).

Paragraph 60 (1 d)
Oldtimerkennzeichen (§ 23 Abs. 1 c) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage V c dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.

Anhang Vc :

4. Ergänzungsbestimmungen
Mehr als sieben Stellen (Buchstaben und Ziffern ohne Kennbuchstabe "H")auf einem Kennzeichen nach Abschnitt 2.1 und einem Kennzeichen für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge nach Abschnitt 2.2 oder mehr als acht Stellen auf einem Kennzeichen nach den Abschnitten 2.2 und 2.3 sind unzulässig. Für Kennzeichen nach den Abschnitten 2.1 und 2.2 ist die Mittelschrift zu verwenden, es sei denn, die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle für Kennzeichen läßt dies nicht zu. In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden. Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich sein. Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zuläßt. In keinem Fall dürfen die in Abschnitt 2 enthaltenen Größtmaße überschritten werden.

Das ist der springende Punkt.

Gruß
Uli
[Bild: ycp.gif]Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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#7
Ist immer wieder zum kotzen,was sich diese Profilneurotiker beim Amt an ihren 0,01%igen

Machtanteil am Staatsapparat aufgeilen.Son Job nimmt man nicht,wenn´s nix anderes gibt--die werden vererbt......

von Ar$chloch zu Ar$chloch! Kopfschütteln
[Bild: Disparador.jpg]

Corvette C5!!!-10000 Teile im Formationsflug,die irgendwie funktionieren!
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#8
Hallo,
ich würde es meinem Anwalt geben.
Mit denen kommst du eh nicht weiter....
Die kapieren das nicht!

Wünsche dir viel Glück!!!

Gruß Buck
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#9
Hi,

ich hatte das problem auch ,bis ich mit dem chef der bremer zulassung gesprochen habe.
hab das kleine dann doch bekommen.

Grund :

das auto hat ein H gutachten-veränderungen am kennzeichenhalter sind also nicht möglich .
das zu große nummernschild ist aber so nicht lesbar -gibt ärger mit der pozilei.
also...einzige möglichkeit ein kleines mopet kennzeichen.

vielen dank nochmal Herr ....
Jeden 1. Sonntag im Monat im Daisys Diner / Oyten ab 15.00Uhr

http://www.uscarfreundebremen.de
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#10
Zitat:Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zuläßt. In keinem Fall dürfen die in Abschnitt 2 enthaltenen Größtmaße überschritten werden.

Zitat:In diesem Fall darf für die Buchstaben zur Unterscheidung des Verwaltungsbezirks und für die Buchstaben der Erkennungsnummer und die Zahlen der Erkennungsnummer jeweils die Engschrift verwendet werden.


Das ist ja alles schön und gut, but who cares ??????? Wenn es so einfach sein würde hätte niemand das Problem, trotz Gutachten und Gestze !! Teufelfeuer

Ich hab das "darf" bewußt hervor gehoben, weil es echt eine "Kann-Bestimmung" ist (und darauf verweisen die auch) die von Fall zu Fall abgewägt wird.
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