31.08.2007, 10:53
Hallo
Wenn an einem Gebrauchtwagen (auch relativ neu oder ein "Vorführwagen" ) eine Verbesserung gemacht wird, wie hier beschrieben, ist der Händler ganz bestimmt nicht verpflichtet dies dem neuen Besitzer bekannt zu machen. Bei einem beseitigten Blech - oder
Unfallschaden sieht die Sache ganz anders aus.
Gruß Heinz
Wenn an einem Gebrauchtwagen (auch relativ neu oder ein "Vorführwagen" ) eine Verbesserung gemacht wird, wie hier beschrieben, ist der Händler ganz bestimmt nicht verpflichtet dies dem neuen Besitzer bekannt zu machen. Bei einem beseitigten Blech - oder
Unfallschaden sieht die Sache ganz anders aus.
Gruß Heinz