22.02.2023, 11:20
(22.02.2023, 08:52)SieDu schrieb: … Dann erkläre mir mal bitte woran Du "und auch nicht vertreten sein sollte" festmachst und wie sich das mit "freier Meinungsäußerung" verträgt. …
Ist eigentlich zumindest halbwegs verstanden, dass (i) es sich bei dem Recht auf freie Meinungsäußerung um ein Grundrecht handelt und dass (ii) Grundrechte - vereinfacht gesagt - Abwehrechte des Bürgers gegen den Staat sind? Mithin geht deine andauernde Bezugnahme auf Meinungsäußerungen in einem privat betriebenen Internetforum reichlich fehl. Auch mit der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten kommst du hier nicht weit.
Solche grundlegenden Dinge sollten einigermaßen verinnerlicht sein, bevor man mit Begriffen wie „Meinungsfreiheit“, „Demokratie“ und dergleichen um sich wirft.