Hallo an die Technikspezialisten.
hab da ein Tauziehen mit einem Internet Einkaufsportal (Privatkauf) wegen einem Hinterreifen von meiner C6 in der
Dimension 285/35 19" Pirelli Winterreifen, das sich jetzt schon ein paar Monate hin zieht.
Der eingelagerten Winterreifen hatte, whrend der Einlagerung selbst, auf der Wageninnenseite an der Seitenwand eine Luftblase an der
Aussenwand. Habe das reklamiert, in dem Glauben auf eine schnelle Regelung (damals noch keine 6 Monate alt), aber bereits nach
dem ersten Foto von der Beule schrieben die:
"Auf diesen ist ein sogenannter Stoßbruch zu erkennen.
Typische Ursachen für eine solche Beschädigung der Karkasse sind zu hohe Geschwindigkeiten und/oder falsche
Winkel mit denen Hindernisse wie Bordsteinkanten oder beispielsweise Poller überfahren wurden.
Eine Reklamation beim Hersteller ist erfahrungsgemäß bei einer solchen Beschädigung aussichtslos"
Später sogar, "der Fehler ist zu 99,9% auf falsche Benutzung zurückzuführen"
Hier ein paar Bilder:
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Corvette/Beule.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Cor...ckluft.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Corvette/Innen.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Cor...fläche.jpg
Abgesehen von den Kreidestrichen, um die Stelle zu markieren , sehe ich nichts auffälliges und habe den Reifen wirklich geschont.
Eigentlich sollte man in der Garantiezeit nicht seine Unschuld erst beweisen müssen oder gar schon vorab unterschreiben das
man für eine Ersatzbeschaffung, Fracht- und Begutachtungskosten aufkommt falls die den Reifen ablehnen.
Da der Lieferant also schon von vorneherein ziemlich voreingenommen war hab ich da so meine Probleme dem die Reifen zu überstellen, denn
dann braucht der nur sagen "ich habs ja gleich gesagt". Anderseits ist eine Übergabe auch Mist, weil ich dann nicht mehr das Gegenteil beweisen kann.
Was würde ein einfaches Gutachten kosten oder wie geht man vor um einen solchen, innerhalb der Garante entstandenen Vorfall durchzusetzen?
Mit Montage usw. ist der Streitwert ca. 300 Euro. Hab das an einen Rechtsanwalt übergeben, aber diese blöde Zwangslage ist:
Wenn man den Reifen übergibt ist das Beweismittel weg.
Wenn man einen Gutachter bestellt dann ist das eventuell nicht in Relation zum Streitwert.
Grüße
Ralf
hab da ein Tauziehen mit einem Internet Einkaufsportal (Privatkauf) wegen einem Hinterreifen von meiner C6 in der
Dimension 285/35 19" Pirelli Winterreifen, das sich jetzt schon ein paar Monate hin zieht.
Der eingelagerten Winterreifen hatte, whrend der Einlagerung selbst, auf der Wageninnenseite an der Seitenwand eine Luftblase an der
Aussenwand. Habe das reklamiert, in dem Glauben auf eine schnelle Regelung (damals noch keine 6 Monate alt), aber bereits nach
dem ersten Foto von der Beule schrieben die:
"Auf diesen ist ein sogenannter Stoßbruch zu erkennen.
Typische Ursachen für eine solche Beschädigung der Karkasse sind zu hohe Geschwindigkeiten und/oder falsche
Winkel mit denen Hindernisse wie Bordsteinkanten oder beispielsweise Poller überfahren wurden.
Eine Reklamation beim Hersteller ist erfahrungsgemäß bei einer solchen Beschädigung aussichtslos"
Später sogar, "der Fehler ist zu 99,9% auf falsche Benutzung zurückzuführen"
Hier ein paar Bilder:
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Corvette/Beule.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Cor...ckluft.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Corvette/Innen.jpg
https://www.bsm-technik.de/Downloads/Cor...fläche.jpg
Abgesehen von den Kreidestrichen, um die Stelle zu markieren , sehe ich nichts auffälliges und habe den Reifen wirklich geschont.
Eigentlich sollte man in der Garantiezeit nicht seine Unschuld erst beweisen müssen oder gar schon vorab unterschreiben das
man für eine Ersatzbeschaffung, Fracht- und Begutachtungskosten aufkommt falls die den Reifen ablehnen.
Da der Lieferant also schon von vorneherein ziemlich voreingenommen war hab ich da so meine Probleme dem die Reifen zu überstellen, denn
dann braucht der nur sagen "ich habs ja gleich gesagt". Anderseits ist eine Übergabe auch Mist, weil ich dann nicht mehr das Gegenteil beweisen kann.
Was würde ein einfaches Gutachten kosten oder wie geht man vor um einen solchen, innerhalb der Garante entstandenen Vorfall durchzusetzen?
Mit Montage usw. ist der Streitwert ca. 300 Euro. Hab das an einen Rechtsanwalt übergeben, aber diese blöde Zwangslage ist:
Wenn man den Reifen übergibt ist das Beweismittel weg.
Wenn man einen Gutachter bestellt dann ist das eventuell nicht in Relation zum Streitwert.
Grüße
Ralf
Auch das noch!