27.12.2009, 16:37
Nebelschlußleuchte ist ab EZ 01.01.1991 vorgeschrieben, kann bei späteren aber auch per Ausnahmegenehmigung wegfallen.
tüv probleme wegen roten blinkern
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27.12.2009, 16:37
Nebelschlußleuchte ist ab EZ 01.01.1991 vorgeschrieben, kann bei späteren aber auch per Ausnahmegenehmigung wegfallen.
27.12.2009, 16:49
Also hier im Corvetteforum ist von 1993 die Rede...
https://www.corvetteforum.de/userfiles/C4_Kauf.pdf Aber im Web habe ich auch 1991 gefunden. Was stimmt nun? Fakt ist, dass es so TÜV gegeben hat dieses Jahr...
Gruß, Mathias
27.12.2009, 17:07
Zitat:Original von 19Corvette92ab Erstzulassung 1.1.1991 ist eine Nebelschlußleuchte vorgeschrieben. kannst du HIER nachlesen. Zitat:§ 53d Abs. 2 (Ausrüstung mit Nebelschlußleuchten)
27.12.2009, 17:13
Dann ist die Info hier im Forum einfach falsch...
Naja, bei Nebel wird die Lady sowieso nicht gefahren... Kann es sein, dass es hier eine Ausnahmeregelung gibt, da die Vette 1997 importiert worden ist? Die Kabel sind schon noch vorhanden, nur die Schlussleuchte hat er abgebaut... Gruß, Mathias
Gruß, Mathias
27.12.2009, 17:25
Zitat:Original von 19Corvette92unwahrscheinlich und wenn, dann müsste es auf jeden Fall in die Papiere eingetragen sein. Nicht alles, was bei der Hauptuntersuchung nicht bemängelt wird, ist deshalb auch zulässig.
27.12.2009, 17:29
In den Papieren ist eine Menge eingetragen, zum großem Teil so stark abgekürzt, dass man nicht sofort dahinter kommt, was gemeint ist....ist es eigentlich ein Problem, dass die Umbauten und Anbauten, etc. nur im "altem" KFZ-Brief stehen, nicht mehr im für das Fahrzeug aktuell gültigem Brief?
Wenn man beide dabei hat, sollte das doch kein Problem sein, oder? Gruß, Mathias
Gruß, Mathias
27.12.2009, 18:19
Im neuen Fahrzeugbrief, sprich Zulassungsbescheinigung Teil II, stehen derartige Fahrzeugbeschreibungen nicht drinnen. Sie sollten in der Zulassungsbescheinigung Teil I ( das was früher der Fahrzeugschein war ) drinstehen.
Da das aber aus zulassungsstellenbedingten Gründen leider nicht immer der Fall ist, wäre es dann ratsam, den alten Brief oder eine Kopie dessen mitzuführen.
27.12.2009, 18:21
Danke für die Antwort...
Ich habe auch noch eine größere Drosselklappe im Motor, das ist nicht eingetragen...muss sowas normalerweise auch im Brief stehen? Gruß, Mathias
Gruß, Mathias
27.12.2009, 18:27
Zitat:Original von woma Hier hat ja wohl die Weihnachtsmilde gewaltet...Auf diesen Beitrag hätte ich noch nicht einmal geantwortet, wenn sie ihm die Karre sonst stillgelegt hätten. "hallo habe eine....wo kriegt man sowas her..." Geht es noch? Keine Vorstellung, keine Beachtung rudimentärster Recht- schreibungsregeln, einfach nur ein "ich will info" in das Forum reingerotzt... Selbst wenn ich die Premium-Gold-Lösung hätte, würde ich sie ihm für diesen Aso-Einstieg nicht verraten. ohne-Gruß an den Herrn, denn das hat er ja auch nicht drauf.
27.12.2009, 19:17
Zitat:Original von 19Corvette92ja, müsste eingetragen werden. Zitat:Original von Corvette Cowboywarum antwortest du dann doch? ich finde es völlig ok, wenn jemand, der ein Problem mit seiner Corvette hat, hier eine Frage stellt. ich muss dazu nicht unbedingt wissen, was jemand arbeitet, wieviele Kinder er hat, welche Schuhe er trägt, welche Tatoos und welche Haustiere er hat, oder wie sein Weihnachtsbaum aussieht. Wenn das jemand loswerden will, ok, wenn nicht, auch ok. Genauso wie es jedem überlassen bleibt, in einem thread eine Antwort zu schreiben oder auch nicht. |
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