hab gerade mein Auto vom ADAC nach Hause bringen lassen, hatte einen
crash auf der A81. Bin auf der linken Spur gefahren und mir ist ein Audi TT direkt vor der Nase
rausgeschert. Bremsen und Aufprall war eins. Bin mit meinem rechten Vorderrrad auf sein
linkes Hinterrad gefahren und kurz vorne aufgestiegen.
Er hat sich dann vor mir um 90 Grad gedreht und ist ab in die Leitplanke und wieder zurück.
Nach dem ersten Augenschein ist vorne rechts alles krum, wenn ich mal nur so die Teile
addiere, werden die wohl den Zeitwert übersteigen. Bekomme ich jetzt den momentanen
niedrigen Wiederbeschaffungswert oder wie ist das ? Ich hab ziemlich viele Umbauten
und Stunden reingesteckt, kann man das irgendwie über ein Gutachten geltend machen ?
Ja kann man, braucht aber auch einen Gutachter, der sich mit Corvetten auskennt.
Eine C4 ist eh nicht im System, was schon ein Problem macht.
Da also Vorsicht.
Ebenso bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung, deren Restwertangeboten etc..
Nimm Dir einen Anwalt, der es kann, bloß nicht alleine machen. Die Anwaltskosten
sind eine Schadenposition, die die gegnerische Versicherung zahlen muß.
Super ärgerlich, nicht nur, dass du jetzt erstmal nicht fahren kannst aber auch, dass du evtl auf ein paar Euros sitzen bleibst.
Drück dir die Daumen, dass du schnell und unbürokratisch aus der Sache raus kommst.
Mir geht es gut, dem Audi-Fahrer und Freundin auch.
Der Audi war ein Mietwagen von Hertz, ob das jetzt gut oder schlecht ist kann ich nicht
beurteilen. Ich werde mir diese Woche einen Anwalt suchen und ihn auf das Thema
Gutachter ansprechen. Danke für dein Angebot Edgar, werde ich bei Bedarf drauf zurückkommen.
@ Stefan
Ja wenn ich nur den reinen Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert bekomme wär das doppelt
ärgerlich, hab 1999 29.000 DM für die Vette bezahlt und ca. das selbe nochmal reingesteckt,
ohne Arbeit.
Momentan sind die Preise ja total im Keller