H-Zulassung und LPG
#11
Heinz, FA steht für Finanzamt.


Knut, hier habe ich mal was dazu geschrieben.
---> https://www.corvetteforum.de/thread.php?...t=zeitwert
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#12
Finanzamt Zwinkern
[Bild: osc_logo_klein.gif]
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008
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#13
Knut,
ich wollte Dir mit meinem post nichts böses, und ich habe Deine Idee bzgl 1% - Regelung durchaus verstanden.
Ich hatte sowas auch schon mal für meine Praxis überlegt ( in Karlsruhe baute jemand Jags MKII in absolut alltagstaugliche DD mit aktuellen Teilen um, so ähnlich wie Vicarage in England).
Mein StB ( der ist genauso autoverrückt wie ich und auf Freiberufler spezialisiert) hat mir diesen Zahn dann SEHR schnell gezogen - seine Aussagen waren 100% deckungsgleich mit FtJ´s Erfahrungen.
Zu der MORALISCHEN Frage der 2 Meßlatten - wundert Dich das noch??
In den 60-ern gab´s doch das Motto "legal - illegal - shiceegal": nach GENAU dieser Devise holt sich heutzutage (Raben-)Vater Staat das Geld bei den Bürgern! Frankenstein Frankenstein Frankenstein

Beim H-Kennzeichen und gewerblicher Nutzung hingegen sehe ich das durchaus ein: das H ist ein steuerlicher Sondertarif weil Du als HOBBY Kulturgut erhälst und pflegst, damit nur begrenzte km fährst und es nicht zum Gelderwerb nutzt - das ist OK und für mich als deal akzeptabel. Aber gerade im Hinblick auf meinen letzten Absatz WARNE ich davor solche Regelungen vorsätzlich und in größerer Zahl zu torpedieren ( und diese Tendenz sehe ich auch z.B. im MotorTalk Forum dauernd: Oldies mit H als einzige Alltagsautos weil´s ja so billig ist...): der Staat wird uns diese Regelung GANZ SCHNELL total wegnehmen wenn er das Gefühl bekommt dass hier ihm Kohle entgeht!!!
Greets
Gregor


[Bild: 47799074-c7-garage-floor-emblem-c7-logo-with-script.jpg][Bild: 6331_05_09_17_1_51_10.jpeg]
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#14
Ich stimme Gregor zu.

Sooo glücklich ist der Staat sicherlich nicht mit dem H-Kennzeichen, denn er sieht (wie viele) nicht im Vordergrund, was es einbringt, sondern was er verliert. Und irgendwann läuft das Fass über, wie auch bei dem roten Wechselkennzeichen.

Wenn du den Wagen gewerblich nutzt, zahl doch wie andere deine Steuern, melde ihn normal an und setzt ihn wie alle anderen normal von der Steuer ab. Wenn du das nicht willst und du ihn aus Privatvergnügen fahren willst melde ihn mit H-Zulassung an und nutze ihn im vorgeschriebenem Sinne.

Aber von beiden das gute nehmen ist nicht so prickelnd, zumal das Finanzamt immer am längeren Hebel sitzt. Und es wird so kommen, das die Jungs irgendwann doch ein Fahrtenbuch verlangen werden.

Gasanlage: Wie schon andere sagten: Mal geht es, mal nicht. Ich habe meinen BelAir mit LPG-Anlage gekauft und hatte keine Probleme auch nicht bei neuerer TÜV-ung (Die ich allerdings bei einer kleinen Dekra-Stelle amchte zu der ich alle Wagen bringe)
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#15
Nun läuft der Thread gerade etwas aus dem Ruder und verschiebt sich auf die steuerliche Ebene. Frank, wenn ich das richtig verstanden habe ging es doch in Deinem Fall um die grundsätzliche Betrachtung des Fahrzeugs, ob es nun Liebhaberobjekt oder einen Nutzen für Deinen Betrieb hat. Da ich das Fahrzeug ja nicht als Produktionsfahrzeug etc. nutzen will sondern lediglich als Vehikel um meine Kunden zu erreichen wäre dar Fall ggf ja anders.
Die Frage warum der Lexus anders behandelt wird als dein Pick Up wurde explizit wohl nicht verhandelt?

Ich kenne in diesem Zusammenhang Fälle in denen Besitzer alter 7er BMW die einen minimalen Zeitwert hatten zur versteuerung des ehemaligen LP gezwungen wurden. Irgendwie scheint es an Willkür zu grenzen. Motzen


Denke da ist es einfacher beim Neuleasing dankbar auf einen 10% Rabatt zu verzichten........ Zwinkern Augenrollen
Dies ist die Lehre die ich aus meinem Fall bisher gezogen habe. Den Jaguar habe ich nun richtig teuer eingekauft.
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#16
--- FA --- Finanzamt -- habe ich vergessen --- wie fein Yeeah!

Gruß Heinz Hallo-gruen
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#17
Knut, der Lexus wahr nicht Gegenstand des Verfahrens. Die Handhabung ergibt sich ja aus dem Gesetzestext.

Ich denke, das FA sieht einen Wagen, mit dem zu Geschäftspartnern gefahren wird, nicht anders als einen Wagen, mit dem Ziegelsteine oder was auch immer transportiert wird.

Willkür empfinde ich als Wort zu harmlos für die Umstände.
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#18
In einer alten "Motor Klassik" gab es mal einen Artikel zum Thema Oldtimer bzw. H- Kennzeichen und Gasanlage. Soweit ich mich erinnere war damals auch der Tenor: wenn es das vor 20 Jahren schon gegeben hat dann ist ein H weiterhin möglich.
Evtl. hat die Zeitung ja ein Online Archiv??
Frank
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#19
Zitat:Original von Seapilot
Ich kenne in diesem Zusammenhang Fälle in denen Besitzer alter 7er BMW die einen minimalen Zeitwert hatten zur versteuerung des ehemaligen LP gezwungen wurden. Irgendwie scheint es an Willkür zu grenzen. Motzen

Hallo Knut,

lang nichts gehört von Dir.

Zur Sache:

Das ist keine Willkür, sondern Gesetz. Bei der % Regelung gibt immer der LP den
Ausschlag. Es kann schon mal vorkommen, daß ein FA Mensch sich den LP eines
Maserati nicht vorstellen kann und deswegen den Kaufpreis nimmt. Engel

fahrtenbuchführende Grüße Edgar
[Bild: sig_edgar.jpg]
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#20
Edgar,
aber bei Oldtimer gilt dann plötzlich ein Marktwert und nicht der damlaige LP.

Wo liegt da eigentlich die Grenze? Gibt es da ein Alter??
Frank
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