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Wenn ich ein Knöllchen krieg, dann hake ich das unter "Vergnügungssteuer" mit der Vette
ab,und zahle. Bei solchen Kleinbeträgen will ich nicht laufend daran denken müssen: aber
da darfst du nicht hinfahren,weil noch ne Rechnung offen ist! Das lohnt nicht,
Gruss RainerR
RaRo
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Wie immer liegt das Risiko (und damit aber auch die Entscheidung) bei dir als Parksünder
Gruß
Uli
...der letztens ein Knöllchen für 8 km/h zu schnell in NL bezahlt hat.
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)
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Ist schon klar, daß die Entscheidung bei mir bleibt! ...Ist aber trotzdem gut, mal soviel gesammelte Erfahrung anzapfen zu können!
Aber "Vergnügungssteuer" paßt nicht:
- erstens waren wir mit dem Audi da
und
- zweitens wollten wir den dritten Tag in Folge erfolgreich Shoppen gehen, was so ÜBERHAUPT nicht geklappt hat! Meine Frau Gemahlin wurde noch ungehaltener als es zu regnen anfing und das Knöllchen hat die Stimmung restlos auf den Tiefpunkt gebracht! Sowas im Urlaub war definitiv keine Vergnügung!
Und wir waren noch so stolz, daß wir die Uhr ÜBERHAUPT gefüttert hatten.......
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Zitat:[i]Original von RainerR[/iBei solchen Kleinbeträgen will ich nicht laufend daran denken müssen: aber da darfst du nicht hinfahren,weil noch ne Rechnung offen ist! Das lohnt nicht,
Gruss RainerR
Das stimmt bei Parkverstößen aus den o.g. Gründen jedoch nicht, nur bei Geschwindigkeitsverstößen, wie dem von Uli, den er zurecht besser bezahlt hat.
50 € für einen simplen Parkverstoß wegen Parkzeitüberschreitung ist Wegelagerei !
Gruß Edgar
Hi,
ich habe das gleiche Problem mit Tickets aus Knokke/Belgien. Hab auch schon ein Schreiben mit Vollstreckungsandrohung von einem Belgischen Anwalt hier liegen.
Ist mir aber total egal.
Grundsätzlich würde ich die Parkgebühren ja bezahlen, aber die Schlaumeier haben sofort noch einige Euronen für den Anwalt eingerechnet. Da mir ja durchaus auch jemand ein gelöstes Ticket vom Pkw geklaut haben könnte, wäre es nun normal, mich über den Verstoss zu informieren und nur die dann fälligen Gebühren einzufordern. Hier wird diese Stufe, die in D üblich ist, einfach überschritten und sofort mit Anwalt und Mehrkosten geschossen.
Nicht mit mir! Ich lass die Sache laufen und schau mal was passiert.
Den Pkw hab ich schon vor einem halben Jahr verkauft, die Firma auf die er angemeldet war, zufällig planmässig liquidiert. Das wissen die aber nicht!
Meine Empfehlung in Deinem Fall: Wenn das Fahrzeug länger in Deinem Besitz bleiben soll und Du damit noch mal nach Holland willst: "Zahlen und föhlich sein! "
Gruss
Karl
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Zitat:Original von Hucky2
Mal ne Frage an die Experten.
Gibt es überhaupt schon ein Abkommen mit einem anderen EU-Land oder Nicht-EU-Land ?
Bin zwar kein Experte, aber mit Österreich gibt es so ein Abkommen, das weiß ich sicher.
Hubraum ist durch nichts zu ersetzten außer durch noch mehr Hubraum
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hallo ,kann nur raten zubezahlen wenn du in eine kontrolle kommst in holland haben die das bei einer überprüfung vorliegen und dann kannste mal sehn was passiert also lieber zahlen gruss dirk
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Wenn er zu dem zeitpunkt ein anderes Fahrzeug hat sollen die erstmal beweisen, daß er der selbe Fahrer ist.
Frank
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Wenn wir gerade bei "Zu- oder abraten" sind......
Wenn Ihr in USA ein Ticket kassiert und mit einem Leihwagen dort unterwegs seid, würde ich direkt vor Ort bezahlen.
Wenn Ihr in USA nicht bezahlt, weil Ihr in absehbarer Zeit nicht mehr wieder nach USA fahren wollt, holt Euch das Ticket über Euren Autoverleiher wieder ein. Du hast dann plötzlich den fraglichen Betrag mit einer gewissen Bearbeitungsgebühr als Abbuchung von Deinem Autoverleiher auf dem Kontoauszug.
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Dachte ich damals in Venice ja auch - aber NIX! ...Vielleicht sind sie da nun (war 1993 bei mir) ja aber auch schon plietscher...
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