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Hallo,
habe heute Post vom KBA bekommen,darin schildern sie mir die weitere Vorgehensweise.
Die haben GM zu einer Stellungnahme gebeten…dies kann dauern…Das KBA meldet sich dann bei mir……
Schaun wa mal,dann sehen wir schon….
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Anja 6.12.1966--14.4.2008
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An der Stellungnahme des KBA bin auch ich sehr interessiert. Bin gespannt, wie sich Cadillac/Corvette-Europe offiziell verhalten werden.
Ich habe nämlich in der Schweiz das Problem, dass mein GM-Händler, angeblich gestützt auf eine Antwort von Cadillac/Corvette-Europe, von einem Austausch der Schwungscheibe nichts wissen will mit der Begründung: Einzelfall, kein generelles Problem, keine Notwendigkeit.
Auf jeden Fall besten Dank für Deine Intervention beim KBA.
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Naja, was werden die Jungs von GM wohl sagen. Fast ein viertel Million C5en gebaut und nur ein paar Schwungscheiben Zwischenfälle . . . Also Einzelfälle !
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Jochen, so wird es wahrscheinlich kommen. Was bleibt GM auch anderes übrig ? Ich würde mich an deren Stelle genau so verhalten, schlussendlich geht es nicht darum, eine defekte Schraube auszuwechseln. Der Aufwand für das auswechseln einer Schwungscheibe ist ja enorm. In dieser Beziehung kann ich sogar ein gewisses Verständnis für GM aufbringen.
Auf der andern Seite ist die Haltung von GM offenbar doch alles andere als konsequent. Bei etlichen Vette-Besitzern wurden von Händlern wie Kroymans oder der Opel Vertretung in Amberg offenbar die Schwungscheiben auf Kulanz ausgewechselt. Ich gehe kaum davon aus, dass diese Händler den Austausch aus eigener Tasche bezahlt haben. Hier liegt mE der wunde Punkt für GM und bietet eine Angriffsfläche.
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Da hast Du absolut recht lieber Werner.
Leider wiederholt sich hier die Geschichte mal wieder und eine zweite "Lenkschloss" Posse wird sich auftun . . .
Grüße
Jochen
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Zitat:Original von alm-öhi
Ich gehe kaum davon aus, dass diese Händler den Austausch aus eigener Tasche bezahlt haben.
Also Autohändler als Kunden-Samariter ???
Und dann noch bei Autos die teilweise woanders gekauft worden sind ?????
Es soll mal keiner glauben, das die ganzen "ahnungslosen" Händler wirklich so
unwissend sind. (was wir ja schon vom Zündschloss kennen...)
Solche Service Leistungen wie Rückrufe werden zwar von GM bezahlt, sind aber
bei den Händlern oft sehr unbeliebt:
GM zahlt einen "Festpreis" und der ist so gering, das so mancher Händler lieber
darauf vezichtet um seine Mechaniker an lukrativere Arbeiten zu tun. Da die
Vertragshändler die Annahme nicht verweigern dürfen, bleibt nur noch ein
Ausweg:
wissen wir nichts von, gibt es nicht, keine Ahnung, fahrn´se mal wieder,
wir melden uns falls sich.....
und weg ist er.....
Gruß
Stevie
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Haltet ech fest, mir fehlen die Worte...
Hallo,habe heute Post vom KBA bekommen!!
Setzt euch……
Sehr geehrter Herr K.
Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 21.10.2005 angekündigt hatte,habe ich die Cadillac & Corvette Europe B.V. um Stellungnahme bezüglich des o.g. Mangels gebeten.Diese liegt mir nunmehr vor:
Durch eine Verkettung mehrerer Faktoren wie Fahrzeugalter,Motordrehzahl von c. 3700 U/min (entspricht einer Geschwindigkeit von 200-208 km/h bei betroffenen Fahrzeugen),Qualität der Schweißnähte des jeweiligen Fahrzeuges,kann ein Ablösen von Teilen des Schwungrades am Fahrzeugtyp Corvette C5 auftreten ohne sich dem Fahrzeugführer vorher bemerkbar zu machen.
Schäden am Motor oder Antriebsstrangs können die Folge sein.
Ferner kann es zu einer Brandentstehung kommen,sofern kraftstoffführende Teile beschädigt werden.Da mehrere Faktoren an einer möglichen Entstehung eines Fahrzeugbrandes beteiligt sein müssen,schätzt der Hersteller die Wahrscheinlichkeit einer Brandentstehung als sehr gering ein.Es hat bereits einen Unfall mit Brandschaden an einem solchen Fahrzeug gegeben.Die Corvette Händler wurden über den Mangel und die Möglichkeiten zur Behebung desselben informiert.Die Halter der betroffenen Fahrzeuge wurden nicht informiert.Wird ein solcher Mangel vom Halter reklamiert,tritt eine Special Policy in Kraft.Der Mangel wird zwar behoben ,allerdings nicht für alle Halter kostenfrei.
Eine auf EG-Recht(Richtlinie 2001/95/EG,die Basis für das nationale Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)) basierende Risikoeinschätzung ergab,das durch den obigen Mangel kein ernstes Risiko gegeben ist.Selbst bei Auftreten eines Brandes im Motorraum des Fahrzeugs während der Fahrt sollte sich dieses sicher zum Stillstand bringen lassen,so dass eine unmittelbare Gefahr für Personen nicht besteht.
Aufgrund dieser Sachlage ergeben sich keine Anhaltspunkte,die weitere Maßnahmen der Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gemäß des GPSG rechtfertigen würden.Daher werde ich den Vorgang abschließen
Mit freundlichen Grüßen…
Es ist ja eins der leichtesten Übungen ein brennendes Aoto mit 200 Sache zum stehen zu bringen.Völlig gefahrlos für Leib und Leben.Womit wiedereinmal bestätig ist:KBA----ist auch nur`n Amt...
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Anja 6.12.1966--14.4.2008
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@ TommyKa:
Was hattest Du denn Erwartet?
Das KBA muss inzwischen auch "wirtschaftliche Interessen" berücksichtigen.
Die von Amerika rübergeschwappte Kosten-Nutzen-Risikoeinschätzung dominiert inzwischen auch in Deutschland.
Nur bei eventuellen Regressforderungen kennen wir nicht mehr die USA, da sind wir dann wieder "Deutschland".
Grüsse an Dich und das Dir nie etwas passieren mag, vom OSC-Canibalisten STRUPPI
PS
Aber es liest sich schon ganz schön hart
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Welche Baujahre betraf dies nochmal???
Die Aussage mit dem brennenden Wagen finde ich schon nicht ohne,nur wie oben beschrieben,wie soll sich GM verhalten??
Was passiert,wenn sich der Motor aufgrund der Schwungscheibe verabschiedet,sofern
man dies nachweisen kann,ohne den genannten Brandschaden.
Wer zahlt das????
Gruß Mario
>>CORVETTE-That´s Life<<
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Betroffen sind alle Autos,glaube ich.
Wenn sie jünger sind als 7 Jahre zahlt GM---ältere würden die Kosten selbst tragen müssen.(ca 1500 Euro)
Also so mehr Zeit verstreicht....Die 97er-98er-99er sind schon mal in den Arsch gekniffen...
Nochwas am Rande:bei 200 km/h dreht meine so ca 3200 U/min....Aber lest selber oben im Schrieb vom KBA....
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