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26.04.2024, 08:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2024, 08:40 von firebirder.)
Moin zusammen,
ich würde gerne bei unserer 2019er C7 Z06 hinten statt der originalen Grösse 335/25/20 die 325/25/20 eintragen lassen. (Mehr Auswahl an Reifenmarken)
Auf Reifenseiten wie z.B. Hankook kann man sich dafür auch entsprechende Freigaben ausdrucken lassen.
ABER: mit dieser Freigabe war ich gestern beim Tüv und in der Freigabe steht folgender Satz drin:
"Die ABS-/ ESP-/ ASR-Tauglichkeit muss durch den Fzg.-Hersteller oder Sachverständigen bestätigt werden."
Der Tüv fordert jetzt eine solche Bestätigung. Mit Chevrolet Deutschland habe ich gesprochen und die beziehen sich nur auf das COC-Papier, in dem nur die 335er eingetragen sind.
Bin ich der Erste, der eine andere Reifengröße (und dann noch so minimal weniger (0,8% und 1Kmh Abweichung bei 100kmh) eintragen will?
Habt ihr eine Idee wie ich dort weiterkomme? Kann man die Reifengrösse wie bei anderen Autos im Boardcomputer einstellen?
Gruß
Daniel
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26.04.2024, 08:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2024, 08:48 von Achim-Rüg.)
Moin, kein Problem. Auf der Hankook Seite Deine Daten eingeben und gewünschte Kombi eingeben.
Hankook stellt das dann sofort als PDF zum Ausdruck zur Verfügung…
Aber zum Sachverständigen musst Du auf jeden Fall für die Eintragung…
Habe das bei der C7Z06 und auch bei der C6GS Cabrio machen lassen. Allerdings gleich mit mehreren Reifen Kombinationen…
LG
Achim
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Moin Achim,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Exakt das habe ich ja gemacht und in dieser PDF-Herstellerbestätigung steht dieser Satz drin:
"Die ABS-/ ESP-/ ASR-Tauglichkeit muss durch den Fzg.-Hersteller oder Sachverständigen bestätigt werden."
Es geht nur um eine Bestätigung um wieviel % das ABS eine unterschiedliche Reiffengrösse zum Originalreifen verträgt. Dafür brauche ich laut Tüv etwas schriftlichen von Chevrolet.
Gruß...Daniel
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.... oder von einem Sachverständigen.
Gruß
Edgar
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Moin Edgar, das war auch mein Hinweis an den Tüvler. Er wiederlegte aber, dass er ja nicht ins ABS Steuergerät schauen könnte. Der Tüv kann in solch einem Fall nur eine "Bestätigung des Herstellers" anerkennen.
Gruß...Daniel
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Wenn dein TÜV Prüfer eine Herstellerfreigabe fordert solltest du zu einem anderen gehen.
Ich fahre 295/325 auf meiner C6 (nicht 7) was der Prüfer so abgenommen hat, da gibt es keinerlei Probleme sei es vom ABS/ESP oder sonstigem.
Nordschleife und Autobahn >320 funktionieren wunderbar, auch bei Gefahrenbremsungen.
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26.04.2024, 10:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2024, 10:12 von Achim-Rüg.)
Dann geh zu einem anderen TüV, GTÜ…
Was der gesagt hat ist definitiv einfach falsch!!!
Es sei denn, die im Schein eingetragene Höchstgeschwindigkeit weicht von der Freigabe nach oben ab, was bei der C7Z06 schon sein kann…
Meine 2019 hat 315 km/h im Schein stehen. Dann geht das ohne Probleme.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26.04.2024, 10:31 von C7GrandSport.)
Die Herren Sachverständigen beim TÜV haben leider keinerlei eigenen Entscheidungsspielraum mehr, auch wenn technische Sachverhalte nach ingenieursseitigem Wissen und Expertise unkritisch bzw. abnahmefähig sind. Die internen Vorgaben und Prozesse lassen hier kaum mehr eine individuelle technische Einschätzung und Abnahme zu. Das führt tlw. im Kundenkontakt und bei Anfragen zu großem Frust bei den Ingenieuren.
Z.B. werden oft nur noch Änderungen eingetragen wenn bereits ein Teilegutachten vorliegt. Eine individuelle Anbauabnahme in Verbindung mit "nur" einem Festigkeitsgutachten wird z B. mit Verweis auf interne Vorgaben abgelehnt. Mann könnte ja Verantwortung übernehmen müssen.
Daher mit solchen Themen zum GTÜ.
Zumindest kann ich das jedem nur empfehlen.
Der TÜV schießt sich bei vielen §19/21 Abnahmen selbst vom Markt, da er abweichend von den Wettbewerbern hier nur noch ganz kleine Brötchen backt.
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Ein Prüfer ist auch für die Funktion der Assistenzsysteme verantwortlich.
Die Reifenhersteller habe die Kombinationen die sie freigeben nie auf einem Fahrzeug getestet.
Der Prüfer handelt formal richtig.
Ich habe schon Freigaben gesehen die niemals funktionieren können.
Das weiß aber der Reifenhersteller nicht.
Der Prüfer muss einen Nachweis haben das ABS und Active Handling und Traction Control einwandfrei funktioneren.
Das kann aber der Fahrzeughersteller auch nicht liefern weil er es nie getestet hat.
Der Prüfer macht seinen Job in dem Fall richtig.
Wenn sich jemand um den Baum wickelt weil das Active Handling nicht richtig arbeitet...........Wer ist zuerst auf der Liste????
Manche Fehlfunktionen machen sich erst im Extremfall bemerkbar.
Da werden sie aber am meisten gebraucht.
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Werner, Du hast ja wesentlich mehr Einblick…
Ist bei der C7 / Z06 und den letzten C6 nach 2009 mit neuem Steuergerät so etwas bekannt?
Bei den früheren C6 war das ja leider häufiger ein Problem…
LG
Achim
Joachim