Hi,
man braucht keine Unterlagen um den Richtigen Wert sich eintragen zu lassen.
Ein Sachverständiger der auch Geräuschmessungen durchführen kann, kann den richtigen Wert, laute der geltenden EU Richtlinie "Messung Standgeräusch 2007/46/EG", entsprechend der gesetzlichen Vorgaben korrigiert Eintragen.
Die Solldrehzahl wird wie folgt festgelegt:
1. 75% der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl <5000U/min
2. 3750U/min bei einer Nenndrehzahl über 5000U/min und unter 7500U/min
3. 50% der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl >7500U/min
Da die Z06 eine Nenndrehzahl von 6300U/min eingetragen hat, ist der unter Punkt 2. aufgeführte Wert für die Geräuschmessung Ausschlaggebend und richtig => 3750U/min.
Leider hat in der längeren Vergangenheit ein "dummer" Mensch
der für die Erstellung der Fahrzeugpapiere zuständig war, 75% von 6300U/min => 4725U/min für die C6 errechnet und festgelegt.
Wir haben im Zeitalter von Polizeitruppen, die nur auf der Jagt nach "Beschlagnahmen" sind, ein immer größeres Problem damit. Vor 10 Jahren hat es noch keinen interessiert. Heute muss man halt aufpassen und solche Fehler aus der Vergangenheit auf eigene Kosten korrigieren lassen.
Also einfach zum Fachmann und nach 2007/46/EG sich den Richtigen Wert Eintragen lassen, Kosten 300€.
Ich habe das beim GTÜ Stützpunkt Olf Sachverständigenbüro in Darmstadt machen lassen. Der dortige Ing. wusste sofort Bescheid.
Grüße
Wojtek