13.07.2022, 14:22
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13.07.2022, 14:38 von Ing.M.Frank.)
@maudyz28: Nein, ohne entsprechende Nachweise, bzw. Gutachten des Abgasverhaltens, Geräuschwerte, Festigkeit, etc. kann er es nicht legal eintragen.
Wenn du durch den TÜV kommst, weil es der Prüfer nicht sieht oder gar ignoriert und du die Abgasuntersuchungen vielleicht sogar in einer freizügigen AU-berechtigten Werkstatt im voraus gemacht hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du zwar durchkommst, aber legal macht es den Einbau trotzdem nicht.
@ZO6_Racer: Fächerkrümmer haben einen Einfluss auf das Abgas, es werden ja Rohrlängen, Durchmesser, Geometrien, etc. verändert und damit einhergehend auch Abgasgegendruck, Strömungsgeschwindigkeiten, Menge, Temperaturen und so weiter.
Beispiel: Vergrößerst du die Krümmeroberfläche, sinkt die Abgastemperatur, Reaktionsverhältnisse verschieben sich, dein KAT arbeitet nicht mehr im optimalen Bereich.
Gruß Martin
Wenn du durch den TÜV kommst, weil es der Prüfer nicht sieht oder gar ignoriert und du die Abgasuntersuchungen vielleicht sogar in einer freizügigen AU-berechtigten Werkstatt im voraus gemacht hast, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du zwar durchkommst, aber legal macht es den Einbau trotzdem nicht.
@ZO6_Racer: Fächerkrümmer haben einen Einfluss auf das Abgas, es werden ja Rohrlängen, Durchmesser, Geometrien, etc. verändert und damit einhergehend auch Abgasgegendruck, Strömungsgeschwindigkeiten, Menge, Temperaturen und so weiter.
Beispiel: Vergrößerst du die Krümmeroberfläche, sinkt die Abgastemperatur, Reaktionsverhältnisse verschieben sich, dein KAT arbeitet nicht mehr im optimalen Bereich.
Gruß Martin