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Ich bin mir nicht ganz sicher, ob ich im richtigen Forum bin ?
Meine Zulassungsstelle in Rosenheim macht Probleme mit den Nummernschildern. Lt.Aussage können sie nur für die hinteren Schilder entscheiden, für vorne müsste ich Herrn Söder fragen Ich brauche mit einer kurzen H-Nummer (WS-P3H) hinten eine enge Schrift (max.34cm) und vorne ein kleines 2-zeiliges Schild (max.30cm).
Wie habt ihr das bei euch geregelt (am besten in Bayern?) ?
Danke für die Unterstützung !
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Hallo ja hinten geht ein kleine Moped Schild .Vorne musste Ich ein kurzes langes Schild nehmen sieht nicht toll aus. ,Hinten hat es 100 Euro gekostet .Vorne haben die sich stur gestellt ,nichts zu machen .Grüsse aus Hessen Tom
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Dazu gibt es unzählige Threads mit mehr oder weniger guten Tipps.
Einfach mal suchen.
Mein Favorit zum Thema war diese Runde.
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Hallo Bernado,
was du brauchst oder nicht wird dir deine Zulassungsstelle sagen.
Hier noch ein Thread zu dem Thema "kleines Kennzeichen"
https://www.corvetteforum.de/showthread....ungsstelle
Gruß Frank
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Hallo Bernardo,
ich kann die Aussagen nur bestätigen, hier für die Zulassungsstellen FFB und FS: Hinten ist es der Zulassungsstelle ziemlich egal, was dran kommt, aber vorne geht gar nichts "Kleines". Z.B. das Traktor/Leichtkraftrad zweizeilig mit Abmessungen (255x130 mm) würde ja gut passen, weil dem US-Kennzeichen von den Abmessungen her am nächsten. Nach meinen Erfahrungen/Aussagen gehen aber vorne nur die "Kuchenbleche" (280 mmx200 mm) oder einzeilig, aber min. 340 mm breit. Auch der TÜV-Prüfer konnte/wollte für vorne bei der Einzelabnahme nichts mehr bestätigen/eintragen. Selbst, wenn im Gutachten etwas dazu drin stehen würde, sind die Zulassungsstellen übrigens nicht daran gebunden. Ich hatte das Thema bei meiner C1 und meiner C3.
Man soll das Nummernschild eben gut lesen können, wenn man geblitzt wird .
Ich kenne einige, die fahren dennoch auch vorne mit dem Traktorkennzeichen ohne Siegel und haben das Originalschild im Kofferraum...
Viele Grüße
Micha
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Zitat:Ich kenne einige, die fahren dennoch auch vorne mit dem Traktorkennzeichen ohne Siegel und haben das Originalschild im Kofferraum...
... und dabei das Originalschild derart gefaltet, dass es irgendwie in die Öffnung passt, aber eigentlich gar nicht geht.
Gruß
JR
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19.01.2022, 21:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 19.01.2022, 21:48 von oll-doll.)
Gestern habe ich in Duisburg NRW (sorry Bernardo, liegt ein bisschen nördlich von Bayern) für vorn und hinten die 255x130 mm Schilder gesiegelt/plakettiert bekommen.
Ich hatte vor 14 Tagen per Mail beim StVA vorsorglich eine Ausnahmegenehmigung beantragt mit der Begründung, dass bei meiner 1981er C3 in die Stoßfängerrahmen Schilder bauartbedingt vorn und hinten mit max. 300x150 mm passen. Überstehende Ränder würden in den Verkehrsraum ragen und vorn die Luftzufuhr für den Motor behindern. Hatte Fotos beigefügt.
Als Antwort kam der Hinweis: Wenn im Gutachten die max. Größe vermerkt ist, kann die Genehmigung erteilt werden. Der Gutachter hat im § 21 Gutachten vermerkt: "Platz für amtliches Kennz. H.u.V. max 300x150mm (Oldtimer)". So steht es jetzt auch in meiner Zul.Bescheinigung Teil I. Auto musste nicht vorgeführt werden, hole ich nun am 24.1. beim Verkäufer ab und fahre von dort klein beschildert erstmals nach Hause .
Natürlich bin ich super happy und froh, dass mir solch Design tötendes Gemurkse, wie einige hier es machen müssen, erspart bleibt. Sehr hilfreich ist tatsächlich ein Vermerk im Gutachten - aber auch dann muss die bürgerfreundliche Behörde erst noch wollen.
PS: Vlt. hilft auch noch eine Foto-Sammlung von (guten) Kennzeichenbeispielen unterschiedlichster Zulassungsstellen aus der Forum-Galerie. Ich hatte ca. 15 Fotos auf mein Phone gezogen für den Fall, dass beim StVA doch noch Diskussionen aufkommen.
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20.01.2022, 00:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2022, 00:11 von Mac82.)
Habe auch den Eintrag bzgl. des kleinen Kennzeichens vorn und hinten in Brief und Schein. Hat die Zulassungsstelle in Berlin nicht interessiert: "Wir entscheiden das selbst." . Antrag auf Sonderkennzeichen gestellt, Vorführung beim Amt, kleines Kennzeichen nur hinten bewilligt bekommen. Vorn wird hier aktuell generell nicht genehmigt...
Hatte damals dazu auch einen Thread eröffnet.
Viele Grüße
Marcus
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20.01.2022, 10:23
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 20.01.2022, 10:34 von 78er_pace.)
Auch so ein Popcorn-Thema...SuFu des Forums bringt viel Lesestoff.
Gesetzlich gibt es keine (!) Möglichkeit für ein KKR vorne, für hinten schon.
Und eine Fotosammlung von Kennzeichenbeispielen juckt im besten Fall die Zulassungsstelle gar nicht und im schlechtesten Fall bekommen die Halter Post von der Zulassungsstelle...
Und bei einer vorderen Breite von 30cm, die Du angibst, passt ein verkürztes 2-zeiliges Autokennzeichen (280x200mm). Also kein Grund für ein KKR. Schaut nicht so schön aus, aber ist so ( stört mich bei meiner C2 auch ein wenig ).
Grüßle
Jens
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Warum sollen die Halter von KKR Kennzeichen vorne von der Zulassungsstelle Post bekommen? Die Zulassungsstelle hat ja höchstpersönlich das KKR Kennzeichen abgesegnet, gesiegelt und in die Kfz Papiere eingetragen, so wie bei mir auch. Ich glaube kaum daß sie ihre ehemalige Bewilligung wiederrufen und als Unsinn erklären werden,
Gruss RainerR
RaRo
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