02.02.2021, 16:15
Kleiner Einschub für die Schweizer unter uns:
Ich hatte heute Morgen direkt beim Strassenverkehrsamt Zug angerufen und mit dem Oldtimer Spezialisten gesprochen. Seine Aussage ist: Fahrzeuge, die z.B. in den frühen 60ern ab Werk mit (eventuell sogar hervorstehenden) Zentralverschluss-Felgen ausgeliefert und damals in der Schweiz so zugelassen wurden, dürfen auch heute noch damit herumfahren und werden auch bei der periodischen Prüfung nicht bemängelt. Es kann jedoch sein, dass man beweisen muss, dass sie bei der Neuzulassung schon montiert waren. Werden solche Felgen jedoch nachträglich montiert, selbst wenn es sich um baugleiche oder gar originale Teile handelt, dann ist das nicht zulässig.
Am Rande: Es geht auch anders rum. Corvettes der Baujahre 65-67 und 69, die mit original Sidepipes ausgeliefert wurden, mussten damals diese abmontieren oder stilllegen und durch klassische Unterbodenanlagen ersetzen. Sidepipes waren in der Schweiz zu der Zeit im Strassenverkehr grundsätzlich verboten. 1995 wurde das Gesetz geändert und seither sind sie zulässig, sofern sie die gültigen technischen Vorschriften erfüllen.
Ich gebe hiermit zurück ins deutsche Studio.
Gruss, Martin
Ich hatte heute Morgen direkt beim Strassenverkehrsamt Zug angerufen und mit dem Oldtimer Spezialisten gesprochen. Seine Aussage ist: Fahrzeuge, die z.B. in den frühen 60ern ab Werk mit (eventuell sogar hervorstehenden) Zentralverschluss-Felgen ausgeliefert und damals in der Schweiz so zugelassen wurden, dürfen auch heute noch damit herumfahren und werden auch bei der periodischen Prüfung nicht bemängelt. Es kann jedoch sein, dass man beweisen muss, dass sie bei der Neuzulassung schon montiert waren. Werden solche Felgen jedoch nachträglich montiert, selbst wenn es sich um baugleiche oder gar originale Teile handelt, dann ist das nicht zulässig.
Am Rande: Es geht auch anders rum. Corvettes der Baujahre 65-67 und 69, die mit original Sidepipes ausgeliefert wurden, mussten damals diese abmontieren oder stilllegen und durch klassische Unterbodenanlagen ersetzen. Sidepipes waren in der Schweiz zu der Zeit im Strassenverkehr grundsätzlich verboten. 1995 wurde das Gesetz geändert und seither sind sie zulässig, sofern sie die gültigen technischen Vorschriften erfüllen.
Ich gebe hiermit zurück ins deutsche Studio.
Gruss, Martin