31.01.2017, 00:22
Die HUK24 deckt folgendes in der Ruheversicherung an:
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Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einerRuheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht - und falls vereinbart auch für dieTeilkasko. Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
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Für meine Zwecke ist das völlig ausreichend.
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Für Ihr Fahrzeug besteht im Rahmen einerRuheversicherung weiterhin Versicherungsschutz für die Kfz-Haftpflicht - und falls vereinbart auch für dieTeilkasko. Während der Dauer der Ruheversicherung müssen Sie das Fahrzeug in einem Einstellraum oder auf einem umfriedeten Abstellplatz dauerhaft parken. Ein Einstellraum ist z.B. eine Garage. Ein Abstellplatz ist umfriedet, wenn er z.B. durch einen Zaun oder eine Hecke umschlossen ist. Verletzen Sie vorsätzlich diese Pflicht, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Für Fahrten mit ungestempeltem Kennzeichen, die Ihnen von der Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren zugeteilt oder für Sie reserviert wurden, besteht Versicherungsschutz. Dies sind z. B. Fahrten zur An- und Abmeldung, Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung
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Für meine Zwecke ist das völlig ausreichend.