29.08.2015, 22:17
Zitat:Original von Fabi
Ganz einfach: Die C4 bis Baujahr 1987 hat schmalere Achsen. Will man hier die Felgen späteren Baujahres verbauen, obwohl Original, muss diese Differenz ausgeglichen werden, eben durch die Distanzscheiben. Dadurch stehen die Felgen dann aber noch lange nicht über, obwohl nominell breitere Distanzscheiben und gleiche Felgen.
Gruß,
Fabi
Richtig, die 25mm Spurplatten sind aber nur für den Fall zulässig, wenn die nach 1987 gebauten 17" Serienfelgen an einer bis 1987 gebauten C4 verwendet werden sollen.
Die Einpresstiefe der 9,5"x16" Serienfelgen bis 1987 lag bei 38mm, die der späteren 9,5"x17" Serienfelgen dagegen bei 56mm.
Man muss also 18mm Differenz ausgleichen, damit die 17" Felgen die gleiche Einpresstiefe wie die alten 16" Felgen haben und somit die Spurweite identisch bleibt.
Man könnte in diesem Fall sogar noch 15mm pro Seite draufpacken(also 33mm Spurplatten pro Seite fahren) und wäre trotzdem noch im zulässigen Bereich von max. 2% Spurverbreiterung.
Ganz anders sieht es dagegen aus, wenn man 25mm Spurplatten pro Seite auf eine 87er C4 verbauen würde und dann die alten 9,5x16 ET38 Felgen fahren wollte. Selbst wenn die Radabdeckung gewährleistet wäre, läge man damit außerhalb der zulässigen 2% Spurverbreiterung.
Zitat:Original von Mr.Cortez
Würde mich auch interessieren, wie das einige Forumsmitglieder eingetragen bekommen haben.
Ich bin schon bei mehreren TÜV/Dekra/GTÜ-Stellen abgewiesen worden. 20mm pro Seite würde gehen,
25mm nicht. Das es bei anderen Vetten eingetragen wurde (Briefkopie) dient nicht als Grundlage .
Würde mich über mehr Info´s sehr freuen .
Mit freundlichen Grüßen
Mr. Cortez
Deswegen müsste man wissen, unter welchen Bedingungen die 25mm Spurplatten pro Seite eingetragen wurden (z.B. nur in Verbindung mit Felgen mit größerer ET (siehe oben)).
Neben der Radabdeckung muß auch die 2% Regel eingehalten werden.
Hintergrund dieser Regel ist, dass man davon ausgeht, dass bei einer Verbreiterung der Spurweite um mehr als 2% die Belastung von Achsen, Radnaben, Fahrwerk etc. durch den längeren Hebel zunimmt (das Rad steht ja weiter außen, wodurch die Hebelkräfte zunehmen).
Deswegen wird bei einer Verbreiterung um mehr als 2% meist eine aufwändige Einzelabnahme nötig, bei der geprüft wird, ob die durch die Verbreiterung auftretenden Kräfte noch zulässig sind.
Es soll allerdings auch Spuverbreiterungen geben, bei welchen eine Verbreiterung von mehr als 2% schon über den Nachweis im Gutachten der Spurplatten selbst abgedeckt ist
Falls da jemand Modelle und Hersteller nennen kann, wäre das gut zu wissen!
Besonders da Spurplatten mit bereits in den Platten eingepressten Radbolzen oft erst ab 25mm pro Seite erhältlich sind. Dieses System hat den Vorteil, dass man die eigenlichen Radbolzen am Fahrzeug meist nicht verändern muss. Bei einfachen Distanzscheiben (Platten mit Löchern für die Radbolzen) müssen meist neue, längere Radbolzen in den Radnaben verbaut werden.
Viele Grüße,
Jörg
Edit wegen falscher ET