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81, 79, 78 PC,
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- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Hast PN mit einem Link!
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Die Dimension der Reifen an der Hinterachse stimmt nicht.
Serie: 275/40R17
Mit den 18-Zoll Felgen der C5 muss der Querschnitt also geringer sein: 275/35R18.
Mit dem Originalquerschnitt der C5 ist der Abrollumfang zu groß.
Den hab ich problemlos eingetragen bekommen.
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Danke Leute !!
Mir wurde geholfen !!
@MPF: ne,ne, Titel ist schon richtig.Ich muss aber zugeben ein C4-Brief mit eingetragenen C5 Rädern wäre auch toll !! (hab aber nicht geglaubt sowas zu bekommen). Da es ja sowieso eine Einzelabnahme wird gehts mir eigendlich nur darum aufzuzeigen das die Räder wenn sie von der C5 kommen auch in Bezug auf Fahrzeuggewicht und Leistung an der C4 halten...
Danke nochmal !
Gruß Marcel
--- einen Schritt näher an der Plakette....
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Nein, nicht Du, sondern ich.
Hab aus Versehen ein Fullquote gesetzt.
Meiner Meinung nach wird er die Reifen auf der Hinterachse beanstanden, da der Abrollumfang zu groß ist.
Wenn mich nicht alles täuscht hatte die 84'er 255/50R16 als Reifendimension.
Wenn Du nun 100 km/h mit Reifen der Dimension 275/40R18 fährst, zeigt der Tacho ohne Angleichung 2,3 km/h zu wenig an, und das ist nicht zulässig. Bei einer Dimension 275/35R18 zeigt der Tacho 1,8 km/h mehr an als Du fährst, und das ist zulässig.
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soweit ich weiß interessiert den TÜV der tacho garnicht.
da kannste auch mit nem meilentacho Vorfahren.
Legends never Die...
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Hallo,
kommt auch etwas auf den Prüfer an,aber grundsätzlich ist das mit der Abweichung schon richtig.Zeigt er zu wenig an gibts Probleme,zuviel ist nicht ganz so wild.Die magische Grenze liegt glaub ich bei 4%, drüber ist K.O. Kriterium.Tacho kann ich aber bei mir problemlos angleichen.