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Die 10" und 11" Felgen sind auch nicht besser.
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Zitat:Original von JR
Warum?
Weil so die Vorschriften sind!
Frank hat doch schon beschrieben, dass das früher deutlich lockerer gesehen wurde und warum das heute nicht mehr der Fall ist.
Gruß
JR
JR,
an den Vorschriften hat sich nichts geändert. Bis 70 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 70
KANN diese erteilt werden. Ich habe zB gerade einen 72er Plym Satellite beim Tüv, bekommt auch easy rote Blinker.
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Doch, natürlich werden bestehende Eintragungen weiter akzeptiert. Probleme kann es jedoch wohl geben wenn du ummeldest in ein Bundesland was das verbissener sieht.
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Zitat:Original von MrGreen
an den Vorschriften hat sich nichts geändert. Bis 70 muss eine Ausnahmegenehmigung für rote Blinker erteilt werden, ab 70 KANN diese erteilt werden. Ich habe zB gerade einen 72er Plym Satellite beim Tüv, bekommt auch easy rote Blinker.
Bis 70 steht die Ausnahmeregelung für rote Blinker in den Übergangsbestimmungen unter $72 bereits im Gesetz drin, damit ist eine Ausnahmegenehmigung eigentlich unnötig.
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Zitat:Original von cocosisland
Zitat:Original von Hermann
Was ist denn eine Ablassvorrichtung?
Hallo Hermann,
da mußte ich auch suchen, hier der Auszug aus dem Bundesgesetzblatt Teil 1 vom 30 April 1956 mit link:
Gruß Andreas
Meine Ablassvorrichtung heisst Benzinpumpe.