Beiträge: 32.131
Themen: 523
Registriert seit: 09/2003
Ort:
Rüsselsheim
Baureihe:
C1 bis C6
Baujahr,Farbe:
08 Z06, 04 CE, 92 ZR-1,
Baureihe (2):
81, 79, 78 PC,
Baujahr,Farbe (2):
86 Artz Cordett, 71 LT1 Conv.
Kennzeichen (2):
63 Split Wind., 60
Corvette-Generationen:
- C1 (1953-1962)
- C2 (1963-1967)
- C3 (1968-1982)
- C4 (1984-1996)
- C5 (1997-2004)
- C6 (2005-2013)
Das Problem ist nicht die englische Zulassung des Autos, sondern das Fahren des Autos in der Schweiz durch einen schweizer Steuerinländer. Dort liegt das zu lösende Problem.
Selbst wenn der Wagen in GB zugelassen werden kann, ist damit nichts geholfen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
Beiträge: 3.030
Themen: 271
Registriert seit: 09/2002
Ort: Braunschweig
Baureihe: C6 Z06
Baujahr,Farbe: 2006, schwarz
Kennzeichen: PE-Z09
Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte einen Buggy auf die Niederlande zugelassen. Hierzu hat er dort einen Wohnsitz angemeldet, was wohl sehr einfach war. Wie sich herausstellte, war dieses Vorgehen allerdings ein Tatbestand im Sinne des Steuerrechts, da das Fahrzeug überwiegend in Deutschland bewegt wurde. Wie die Geschichte ausging, kann ich allerdings nicht sagen.
welcome to the real world
Beiträge: 736
Themen: 65
Registriert seit: 09/2006
Ort: München
Baureihe: C6 6,84 Liter Kompressor
Baujahr,Farbe: 2005 blau
Hallo,
@Till: Habe den Honker verbaut und einen Sportauspuff von gh-motorsport.
Also ich kann sagen dass die 300 jetz locker geschafft werden...
Gruss Oli
Beiträge: 322
Themen: 11
Registriert seit: 06/2006
Ort: Schweiz
Baureihe: C6 /ZR1
Baujahr,Farbe: 2009 / Schwarz
Kennzeichen: NW8121
Baureihe (2): Bentley Speed
Baujahr,Farbe (2): Chevrolet SSR
Baujahr,Farbe (3) : Hist. Alfa's u. Porsche's
Guten Abend zusammen
Kurz zum Thema englische Zulassung. Für einen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz ist es ganz klar geregelt. Er darf kein in der EU zugelassenes Fahrzeug in der Schweiz bewegen. Dies ist ein Zollvergehen. Schweizer Zöllner spinnen bereits wenn man als Schweizer mit einem Mietwagen, z.B. mit deutscher Zulassung, an den Zoll kommt. Dann muss ein Zettel ausgefüllt werden in welchem bestätigt wird dass man den Wagen innert Frist wieder aus der Schweiz ausführt. Dies alles sind die kleinen Nachteile welche die nicht EU-Mitgliedschaft mit sich bringt. Wobei natürlich die Vorteile für die Schweiz dennoch überwiegen. Ein weiteres Problem wäre ja auch, dass der Schweizer Wagen bevor er in Engand zugelassen wird, zuerst in England eingeführt werden muss. Also Zoll und Mwst. muss bezahlt werden. Dies macht eh alles wieder uninteressant von der finanziellen Seite. Ich denke es wäre einfacher zu versuchen den Umbau in der Schweiz zulassen zu können. Ich denke da gibt es sicher Möglichkeiten.
Grüsse
Ralph
Beiträge: 322
Themen: 11
Registriert seit: 06/2006
Ort: Schweiz
Baureihe: C6 /ZR1
Baujahr,Farbe: 2009 / Schwarz
Kennzeichen: NW8121
Baureihe (2): Bentley Speed
Baujahr,Farbe (2): Chevrolet SSR
Baujahr,Farbe (3) : Hist. Alfa's u. Porsche's
Darum meinte ich ja dass die Vorteile überwiegen.
Grüsse aus der Nicht-EU-Verbündeten-Schweiz
Ralph
EU-Mitgliedschaft=
Beiträge: 7.032
Themen: 101
Registriert seit: 06/2005
Ort: Erde
Baureihe: C6 GS
Zitat:Original von nofear121
Geht es hier nicht eigentlich um ein anderes Thema???????????
Gruß
Marco