danke für Deine couragierten Worte. Ich bin selbst Neuling in diesem Forum und verstehe, dass wir hier von einem klassischen Interessenkonflikt reden. "Mein" TÜV-Ing. sagt, er macht es nicht, alles gut. Ich weiß nicht, wie ich an seiner Stelle entscheiden würde.
Fakt ist, Oldtimer sind absolut erhaltenswerte Historie, völlig egal, aus welchem Land sie kommen und diese Historie überlebt nur, wenn es Menschen gibt, die sich dafür begeistern. Die Versicherer rufen geradezu lächerliche Prämien auf, weil sie genau wissen, dass es mit diesen Fahrzeugen eine verschwindend geringe Anzahl von Unfällen gibt. Insofern wünsche ich mir, dass wir für technische Probleme wie das mit der Überwurfmutter eine gute Lösung finden. Mein erster Oldtimer war ein Opel 1.2 von 1933 mit Seilzugbremsen. Wenn ich am fernen Horizont eine rote Ampel gesehen habe, bin ich in die Eisen gegangen. Dafür hat sich niemand interessiert. Aber dass sich mein Schal mit der Überwurfmutter verheddert und mich enthauptet oder ich damit Passanten schreddere, dafür schon.
Wo ist die Mitte?
Ich glaube, wir müssen die jeweils andere Position verstehen und gemeinsam einen Weg suchen. Ich wünsche mir, dass es für den entsprechenden Ermessensspielraum einen Rahmen gibt.
Es lag mir fern, hier eine Arena zu errichten.
Nochmals danke für die rege, kontroverser Diskussion.
Nicht nur die Zentralverschlussmuttern der Knock-offs sondern auch die Radnabenabdeckungen für die Radkappen der C2 hatten bis 1966 die dreiflügeligen Aufsätze.
Wie wurden diese Fahrzeuge dann damals in Deutschland zugelassen bzw. seit wann gibt es eine Vorschrift, dass Flügelmuttern hier nicht zulassungsfähig sind?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
Die Radkappen an der C1 haben auch 2 Flügel, die deutlich aus der Fläche heraus stehen.
Die letzten 20 Jahren hat kein TÜV deshalb Sicherheitsbedenken geäußert.
Wenn jemand tatsächlich mit einem 10m langen Schal herumfährt, dann kann dieser Schal auch vom Rad überfahren werden und sich dann innen um die Achse wickeln.
Wahrscheinlich hat der Aston Martin von James Bond mit seinen aus den Zentralverschlüssen ausfahrbaren Klingen dafür gesorgt, dass Zentralverschlüsse mit Flügelmuttern als potentiell gefährlich eingeschätzt werden.
01.02.2021, 01:12 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 01:23 von C1-Matthias.)
Das Thema ist ja nicht neu. Auch in den USA gilt seit 1968 die FMVSS Vorschrift (Federal Motor Vehicle Safety Standards), dass für jegliche Räder oder Radkappen herausstehende Flügel oder Flügelmuttern verboten sind.
Meine 59er bekam 2009 mit den Flügeln auf den Radkappen keine §21. Erst im zweiten Anlauf mit nackten Kappen hat es geklappt.
Gruß
Matthias
The bitterness of poor quality remains long after the sweetness of low price is forgotten.
Benjamin Franklin
(01.02.2021, 00:04)Jan Marin schrieb: [...]
Fakt ist, Oldtimer sind absolut erhaltenswerte Historie, völlig egal, aus welchem Land sie kommen und diese Historie überlebt nur, wenn es Menschen gibt, die sich dafür begeistern.
[...]
Es lag mir fern, hier eine Arena zu errichten.
Nochmals danke für die rege, kontroverser Diskussion.
Jan
Hallo Jan,
ich gebe dir da vollkommen Recht und verstehe deinen Standpunkt.
Ermessensspielräume gibt es natürlich, allerdings nur wenn die Vorschriften etwas offener, resp. "schwammig" formuliert sind und Spielraum für "Interpretationen" in der Auslegung zulassen. In diesem Fall der Flügelmutter ist dies allerdings nicht der Fall, da eindeutig formuliert wie unten im 2. Link beschrieben.
Wenn Fahrzeuge mit derartigen Räder zur HU vorgeführt werden und trotzdem die Plakette bekommen ist es ähnlich wie jemand mit 150 Sachen auf der Landstraße in eine Polizeikontrolle heizt und die Laserpistole zufällig ausgeschalten war, weil der Herr in Blau amerikanische Sportwagen liebt. Passiert ab und zu, aber macht es nicht legal.
(01.02.2021, 00:31)JR schrieb: Nicht nur die Zentralverschlussmuttern der Knock-offs sondern auch die Radnabenabdeckungen für die Radkappen der C2 hatten bis 1966 die dreiflügeligen Aufsätze.
Wie wurden diese Fahrzeuge dann damals in Deutschland zugelassen bzw. seit wann gibt es eine Vorschrift, dass Flügelmuttern hier nicht zulassungsfähig sind?
"6.7.2. Räder, Radmuttern, Radnabenkappen und Zierkappen dürfen keine spitzen oder scharfen Teile haben, die über die Außenfläche der Radfelgen hinausragen. Flügelmuttern sind nicht zulässig."
01.02.2021, 10:34 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 10:36 von thocar.)
Moin,
mein Prüfer (nicht TÜV, sondern eine andere Organisation) ist zum Glück sehr Oldtimer affin.
Er organisiert (zumindest, als es noch erlaubt war) selbst Oldtimertreffen auf seinem Prüfgelände.
Das Thema Radkappen war bei meiner C1 zur HU bei ihm nie ein Thema.
Allerdings hatte ich 2011 beim TÜV zur Vollabnahme und Erteilung des H-Kennzeichens wohl reichlich Glück. Ohne Mängel bestanden, alle Prüfer des örtlichen TÜV schauten interessiert und begeistert ans Auto.
Die erste Vollabnahme in meiner Oldtimerwerkstatt durch die DEKRA Thüringen (die hatten damals den Ruf, hier in Coburg kulanter zu prüfen) scheiterte allerdings, da der Prüfer mit meinem Chrom Luftfilter nicht einverstanden war - er wollte, wegen der zu erwartenden Mehrleistung 😂, eine aktuelle Leistungsmessung.
Die abstehenden Radkappen störten den aber auch nicht.
Zitat:seit wann gibt es eine Vorschrift, dass Flügelmuttern hier nicht zulassungsfähig sind?
Gibt es ja so nicht. Die dürfen nur nicht gefährlicherweise aus der Felge rausstehen.
Ich habe keine Probleme mit den fake Flügeldingern, da die in der Felge leben, nicht herausstehen.
Denke, da einfach sich Muttern zu drehen lassen wäre die beste Lösung, auch wenns womöglich nur für den
TÜV Besuch sein sollte.
MfG. Günther
early 1968 L71 tri-power big block convertible.
GM-T56 Viper 6 speed manual , 4.11 rear.
HOOKER chrome side pipes. Long L88 hood.
Tires front 235 rear 255 on 8x15 real wire spoke rims
You can't beat short stroke displacement .
01.02.2021, 11:28 (Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 01.02.2021, 11:29 von facelvega.)
Ich habe einen Jaguar E-Type Bj. 1964 mit Speichenräder und einem zweiarmigen Zentralverschluss. Das war Original und hat eine TÜV Zulassung. Mein zweiter E-Type ist Bj. 04/1970 und an diesem Auto waren in Deutschland diese Flügel nicht mehr zugelassen. Es sind dort Zentralverschlüsse installiert ohne diese Flügel.
Offensichtlich war das Jahr 1970 der Wendepunkt hinsichtlich der Wahl der Zentralverschluß-Muttern.
An meiner Corvette C2, die in 2020 eine deutsche Hauptabnahme hatte, sind Drei-Flügel Zentralverschlüsse installiert.