MFK (Schweiz) und Hooker Side Pipes
#21
Zitat:Original von wolfsvette
darum am besten für eine 69er schauen, die hatte sie als einzige Orginal verbaut Knutsch Yeeah! Yeeah!
Wolfi
:

Darum kaufe ich erst eine , wenn du damit fertig bist..................... Zwinkern
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#22
Ich helfe Dir dan suchen wenn ich fertig bin Christoph, hab dann ja ne menge Zeit Knutsch sich vor Lachen auf dem Boden wälzen Feixen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen
Great Big Block 427 power, was gibts schöneres... :))
[Bild: Wolfsvette4.jpg]
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#23
Sani, klar können die das Buch vorkramen und sehen dass das 76 so nicht original ist.
ABER: Meine wurde erst 1994 in die Schweiz importiert, jetzt könnte es ja sein, dass in den USA sagen wir mal 1984 an diese Vette Sidepipes montiert wurden und diese dann 1994 MIT diesen Sidepipes importiert wurde. Dann dürfen die nämlich so gar nix sagen... Oder sehe ich das falsch?
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#24
Ich glaube wenn man gut dokumentiert, bzw. vorbereitet ist könnte es ev. klappen. Nur sagt der Experte, dass original keine Sidepipe drauf war. Und was nachträglich eingebaut wurde ist kaum relevant für eine Eintragung. Nur was entsprechend ausgeliefert wurde ist das Mass der Dinge. Am besten fragst du einen Spezialisten wie Huber. Sonst ist ausser Spesen nix gewesen.

Grüsse Christoph
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#25
Ich hoffe eben auf die gleiche Ausrede wie Sani! Prost! Also ich denke ich werde es einfach mal probieren, kann ja dann immer noch umrüsten und alles original machen.

Aber eben, man weiss nie, wenn der beim MFK einen schlechten Tag hat, dann.. Auf die Rübe haun

p.s. an Sani, vielen Dank für den Link! huldigen
[Bild: elwood88banner.jpg]
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#26
Ja ok was Eintragungen angeht ist klar. Aber Eintragungen gibt es ja extra für etwas, das nicht original ist :)
Aber wie wird das dan gehandhabt wenn einer heute eine C3 importieren würde sagen wir mal Jahrgang 80 oder 81, bei der nachträglich Sidepipes verbaut wurden, würden die dann automatisch in der Schweiz so zugelassen?
Oder müsste der dann auf original zurückrüsten? Also ich rede jetzt von der 1. Zulassung in der Schweiz...?

Und bekommt der dan automatisch eine Eintragung wenn die so zugelassen würde? Oder darf der die dann ohne Eintragung so fahren?

Edit: PS: Elwood du meinst wohl mich :) Bitte gern geschehen :)
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#27
dumdidum
ja klar, sorry, habe mich verwirren lassen! Grübeln
[Bild: elwood88banner.jpg]
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#28
Zitat:Original von nice

Aber wie wird das dan gehandhabt wenn einer heute eine C3 importieren würde sagen wir mal Jahrgang 80 oder 81, bei der nachträglich Sidepipes verbaut wurden, würden die dann automatisch in der Schweiz so zugelassen?
Oder müsste der dann auf original zurückrüsten? Also ich rede jetzt von der 1. Zulassung in der Schweiz...?
:)

Ich meine, dass es auf den Originalzustand der Auslieferung ankommt. Was nachträglich erbaut wurde, interessiert nicht. Ist meine Meinung, lasse mich jedoch gerne belehren.

Gruss Christoph
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#29
Dann dürften bei Euch ja nur originale Schüsseln rumfahren. Die Schweizer Scene hat aber doch auch ein paar gemachte Schmuckstücke zu bieten.

oder kann man z.B. andere felgen auch in einer Einzelabnahme eintragen lassen? Dann müsste das doch auch mit den pipes gehen??
Frank
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#30
Bei uns kann man auch vieles durch eine Einzelabnahme eintragen lassen, aber das beginnt dann bei 2000 Euro und geht bis ins unvorstellbare.
Einfacher geht es wenn es für etwas eine CH-Typengenehmigung gibt (sowas wie ne ABE).
Ein Tüv-gutachten reicht aber im Normalfall nicht aus oder wird schlicht und einfach nicht akzeptiert...
Dies bezieht sich halt aber auf einen Typen oder eben die Typenscheinnummer, die aber bei Importwagen fehlt, die haben Typenschein X, die werden "speziell" behandelt.
Im weiteren ist bei uns halt auch vieles nicht möglich, weil die gesetzlichen Rahmen enger gesteckt sind, z.b. ist es nicht oder nur schwer möglich eine Leistungssteigerung von mer als 20% durchzubringen, weil ab da der Nachweis erbracht werden muss (vom Hersteller des Fahrzeuges), dass die Betriebssicherheit gewährleistet ist. Auch ein offener Luftfilter ist hier so gut wie unmöglich eingetragen zu bekommen oder eine Unterbodenbeleuchtung kann man gleich ganz vergessen. Leider ist über solche Dinge auch immer die Rennleitung informiert und wenn die dich Anhalten können die dich zur MFK (zum TÜV) schicken...
Es gelten aber in Bezug auf Abgaswerte usw. immer die Vorschrift des Jahres der 1. Zulassung (also sowas wie Euronorm 5 usw. kennen wir nicht). Das heisst ich kann oder darf meine 76er ohne Kat fahren und muss dafür nicht mehr Steuern oder sonst was bezahlen. Auch darf das Auto weil so original hinten rote Blinker haben usw. Hat eben alles seine Vor- und Nachteile...
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