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Hallo Jochen,
mein Beileid ! Der Ärger über eine solche S..erei ist noch viel schlimmer als der Schaden der entsteht.
Nichts geht über die Handwäsche - sicher ist das richtig.
Wenn's mal schnell gehen soll, fahre ich in den clean park (auch mit der Vette !). Bevor ich die "Schaumbrürste" nehme, verwende ich die Drucklanze um die Schaumbürste gründlich vom Dreck, Sand etc. sauberzuspülen.
Während ich mit meinem letzten Alltagswagen oft in die Waschanlage gefahren bin, hat mein jetziger Kombi bisher nur den clean park gesehen. Ergebnis: Jetzt sieht der Lack nach 3 Jahren noch wirklich frisch und gut aus. Nach 4 Jahren Waschanlage war beim Letzten der Lack regelrecht "mattiert".
Mein Fazit: Waschanlage - nie wieder; und schon gar nicht mit einem schönen Auto.
Thomas
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Zitat:aber was hat eine maximale Breite von 1,80 m mit Schäden im Frontbereich zu tun?!
Na rein gar nichts - vermutlich nur dank eines cleveren Anwalts hing dieses Schild dann da (könnte man nachweisen - dass dem früher nicht so war, sähe es sicherlich anders aus) und fast alle Sorgen des Betreibers waren aus der Welt geschafft.
Al
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Hallo Jochen,
die Sache ist für Dich echt besch... gelaufen!
Jetzt weiß man aber wenigstens, dass man nach so einem Vorfall "großflächige" Tatortfotos machen sollte.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!
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Frank, Waschanlagentyp weiß ich jetzt gar nicht mehr. Hatte ich vergessen zu schauen. Sebastian, weißt Du noch was das für eine Anlage war?
Das Schild mit Breite/Höhen Beschränkung hatte wo die entsprechenden Zahlen sind solche "Spacer" wo der Betreiber die Zahlen einsetzen konnte.
Ich bin mir nun aber auch wirklich nicht sicher ob dieses Teil schon damals dort hing. Meine Frau weiß es auch nicht mehr genau...
So richtig offensichtlich aufgefallen ist es mir am Montag wo der Ortstermin dort war...
Zum eigentlichen Gutachten: Die Bilder die der Herr Gutachter machte (mit einer Digitalkamera) waren extrem schlecht - konnte sie zusammen mit meinem Anwalt vor Gericht einsehen. Alles stark verschwommen, die Farbe meiner Torchred ging sehr ins Orangene. Mehr so Daytona Sunset Orange... Wirklich grottenschlecht. Wollte schon fragen ob er da etwas vertauscht hat...
Meine selbstgemachten Bilder lagen daneben (die oben zu sehen sind). Auf meinen Bildern wird sowohl die Farbe meines Wagens als auch die Schäden richtig dargestellt. Die Gutachterbilder... waren...
Leider hat dies das Gericht überhaupt nicht interessiert. Wenn man die Richterin nach der Farbe meines Wagens fragen würde, sie würde behaupten er ist Orange. MUSS er ja sein, ist ja auf den Bildern des Gutachters eindeutig zu sehen...
Was solls. Bestätigt nur meine Meinung von vielen Dingen hier im Lande...
Edit: Im Moment ist es mir übrigens ziemlich wurscht das ich die Sache nun zum größten Teil selbst zahlen muss. Mich regt nur das "Gutachten" extrem auf, und die Argumentationsweise der max. erlaubten Einfahrbreite...
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Was für eine geballte Ansammlung von Ignoranten war denn da im Verhandlungssaal versammelt?
Da ist der Betreiber einer Waschanlage, der plötzlich irgendwo ein Schild mit "Über 180cm Breite verboten!" hängen hat. ( Warum wurde das nicht gleich in der ersten Verhandlung angeführt? War das Schild damals eigentlich bereits da?)
Dieser Betreiber betreibt also eine Waschanlage, in welche zum Beispiel kein einziger neuer 3er BMW, kein einziger 5er BMW, kein neuer VW Passat und keine Mercedes E-Klasse einfahren dürften.....
Wieso hat da von den anwesenden Intelligenzbestien, insbesonders der eigene Anwalt, niemand den Typen gefragt, ob er in all den vergangenen Jahren alle diese und andere gleichgroße Fahrzeuge in seine Anlage einfahren läßt oder nicht?
Und wenn ja, warum läßt er dies zu? Ist ja gemeingefährlich und vorsätzlich geradezu!
Es handelt sich eindeutig um einen mittigen Frontschaden. Die Beschädigungen fanden nicht an der Seite statt, hat also in der Sache ohnedies null mit dem ominösen 180-Schild zu tun.
Was für eine Schnarchnase von Richterin oder wenigstens der eigene Anwalt weist da nicht darauf hin, noch dazu, wo sogar der tolle Gutachter extra darauf hinweist?
Und angesichts all dieses offenbaren Schwachsinns wird dann ein Vergleich geschlossen und angenommen anstatt in die nächste Instanz zu gehen?
Herrjeh.....
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Zitat:Original von esquire
Was für eine geballte Ansammlung von Ignoranten war denn da im Verhandlungssaal versammelt?
Wieso hat da von den anwesenden Intelligenzbestien, insbesonders der eigene Anwalt....
Was für eine Schnarchnase von Richterin oder wenigstens der eigene Anwalt weist da nicht darauf hin, noch dazu, wo sogar der tolle Gutachter extra darauf hinweist?
Herrjeh.....
War da nicht was..........?
https://www.corvetteforum.de/thread.php?...25630&sid=
Das du so abgespeist wurdest, ist natürlich ärgerlich. Ich gehe davon aus, dass die Richterin aufgrund des Ist- Zustandes der Waschanlage und des Gutachtens ihr Entscheid gefällt hat.
Ich weiss nicht wie der Rechtsweg in D ist, aber in CH bekommst du eine schriftliche Begründung. Anhand dieser kannst du dich entscheiden, ob du an die nächste Instanz gelangen willst.
Ob sich das finanzielle Risiko am Ende lohnt?
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wie ich oben schon sagte:
.....zukünftig mal einen Kollegen mandatieren der nicht auf eine dritte Gebühr aus ist (für den Vergleich )und die Sache dann mal durchficht, mit aller Vorbereitung die notwendig ist und dem Mut für die 2. Instanz.
Gruß Edgar, der nicht sich selber meint
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Zitat:Original von sani
Zitat:Original von esquire
Was für eine geballte Ansammlung von Ignoranten war denn da im Verhandlungssaal versammelt?
Wieso hat da von den anwesenden Intelligenzbestien, insbesonders der eigene Anwalt....
Was für eine Schnarchnase von Richterin oder wenigstens der eigene Anwalt weist da nicht darauf hin, noch dazu, wo sogar der tolle Gutachter extra darauf hinweist?
Herrjeh.....
War da nicht was..........?
https://www.corvetteforum.de/thread.php?...25630&sid=
Das du so abgespeist wurdest, ist natürlich ärgerlich. Ich gehe davon aus, dass die Richterin aufgrund des Ist- Zustandes der Waschanlage und des Gutachtens ihr Entscheid gefällt hat.
Ich weiss nicht wie der Rechtsweg in D ist, aber in CH bekommst du eine schriftliche Begründung. Anhand dieser kannst du dich entscheiden, ob du an die nächste Instanz gelangen willst.
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Sani, wie wäre es mit lesen:
Jochen hat einen Vergleich geschlossen.....ENDE !
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