02.06.2011, 23:59
Zitat:Original von zuendler
Der Zustand wäre bei mir jedenfalls eh nur zweitrangig, wichtig ist doch der Wiederbeschaffungswert.
Das stimmt nicht ganz. Schau mal ins Gutachten, ob dort Marktwert oder Wiederbeschaffungswert angegeben ist. Sollte es der Marktwert sein, dann lies mal die Definition dazu. Der Marktwert plus eines Aufschlags von ca. 20 % ergibt nämlich den Wiederbeschaffungwert, der normalerweise die Entschädigungssumme im Schadenfall ist.
Ich empfehle dringend, die Gutachten mal genau zu lesen (auch die Erklärungen dazu), bevor hier Begriffe durcheinander gewürfelt werden und Unsicherheiten entstehen, die nicht stimmen.
Auf die Werte in den entsprechenden Zustandsnoten hat der Gutachter keinen Einfluss, die gibt Classic-Data vor. Der Gutachter ermittelt anhand des Zustandes eine Note und ordnet dieser den Wert zu.
Viele Grüße
Martin
Martin