21.05.2011, 16:00
Hi Armin.
Willkommen im Club
Was ich so mitbekommen habe, kommt das bei der Schildergenehmigung immer ain bischen auf den Zulassungkreis und auf den Gutmütigkeitspegel des Zulassungsbeamten an, selbst wenn Größen eingetragen sind.
Ich hab "Freiraum für kennz. max 300 x 110mm" eingetragen.Ohne Hinweis auf vorne oder hinten. Zusätzlich noch für hinten 240 x 130mm.
Und da ich sehr freundliche Beamte auf dem Amt sitzen habe, hab ich vorn und hinten Kleinkraftradgröße bekommen.
Gruß Blade
Willkommen im Club
Was ich so mitbekommen habe, kommt das bei der Schildergenehmigung immer ain bischen auf den Zulassungkreis und auf den Gutmütigkeitspegel des Zulassungsbeamten an, selbst wenn Größen eingetragen sind.
Ich hab "Freiraum für kennz. max 300 x 110mm" eingetragen.Ohne Hinweis auf vorne oder hinten. Zusätzlich noch für hinten 240 x 130mm.
Und da ich sehr freundliche Beamte auf dem Amt sitzen habe, hab ich vorn und hinten Kleinkraftradgröße bekommen.
Gruß Blade