09.03.2011, 03:01
Man darf sogar Sommer- und Winterreifen mischen. Achsweise ist das immer erlaubt, insofern etwa bei Zubehörfelgen in der ABE nichts anderes steht oder der Hersteller anderes vorgibt.
Sinn macht das natürlich aber auch nicht.
Vorübergehend ist es auch erlaubt, mit 3 Winter- und einem Sommerreifen zu fahren und umgekehrt.
Im Falle einer Reifenpanne im Winter, bei der das Reserverad (meist Sommer) zum Einsatz kommt,
wird im Regelfall niemand etwas sagen, auch nicht die Polizei...der gar die Betriebserlaubnis erlöschen.
Gruß, Mathias
Sinn macht das natürlich aber auch nicht.
Vorübergehend ist es auch erlaubt, mit 3 Winter- und einem Sommerreifen zu fahren und umgekehrt.
Im Falle einer Reifenpanne im Winter, bei der das Reserverad (meist Sommer) zum Einsatz kommt,
wird im Regelfall niemand etwas sagen, auch nicht die Polizei...der gar die Betriebserlaubnis erlöschen.
Gruß, Mathias
Gruß, Mathias