03.03.2011, 09:38
Zitat:Original von whocares81
Hallo,
sehr schönes Auto.
Ein paar Fragen hätte ich dazu:
Sind durch den Unfall irgendwelche "Schäden" geblieben? Verzogener Rahmen o.ä. ?
Welches Baujahr ist das Auto? Gewährst Du beim Kauf eine (Händler-) Garnatie?
Danke & Gruß,
Lars
Keine bleibenden Schäden,
Baujahr 2002,
Es gibt die gesetzliche Sachmangelhaftung für 1 Jahr.
Das gilt für Schäden die zum Zeitpunkt des Kaufs vorlagen und nicht erkannt wurden.
Nicht für Verschleiß,worunter auch Dichtungen fallen.
Im ersten Halbjahr muss ich belegen das der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe nicht vorhanden war,sonst zahle ich die Reparaturkosten,
im 2. Halbjahr muss der Käufer belegen das der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.
Hoffe es ausreichend erklärt zu haben.
Gruß Molle
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