19.02.2011, 00:54
12 Monate muß man außerhalb der EU gewohnt haben, das Umzugsgut muß mindestens 6 Monate in Besitz gewesen sein.
---> https://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/...index.html
"In Besitz" ist natürlich am besten nachzuweisen, wenn das Auto auch auf den eigen Namen angemeldet war.
Nutzfahrzeuge sind übrigens ausgeschlossen. Das nur, falls Dir die Idee kommen sollte, einen LKW-Pick Up mitbringen zu wollen.
---> https://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/...index.html
"In Besitz" ist natürlich am besten nachzuweisen, wenn das Auto auch auf den eigen Namen angemeldet war.
Nutzfahrzeuge sind übrigens ausgeschlossen. Das nur, falls Dir die Idee kommen sollte, einen LKW-Pick Up mitbringen zu wollen.