20.12.2010, 00:19
Wie die anderen schon sagten. 
Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht das Bundesverkehrsministerium nicht vor.
->sobald es Plusgrade hat und die Strassen "trocken" und frei sind wird die Zetti wieder aktiviert...es ist eh schon zu lange Winter...

Gruß Dirk

Bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Einen festgelegten Zeitraum für eine Winterreifenpflicht oder einen Stichtag sieht das Bundesverkehrsministerium nicht vor.
->sobald es Plusgrade hat und die Strassen "trocken" und frei sind wird die Zetti wieder aktiviert...es ist eh schon zu lange Winter...


Gruß Dirk
Grüße
Dirk
Dirk