31.10.2010, 22:30
Aha. § 53 StVZO gilt also für Corvetten nicht? Ich dachte schon, Rückstrahler sind bauartgenehmigte Teile. Man könnte glatt meinen, die Bauartgenehmigung erlischt mit Kriegsbemalung. Weiterhin könnte man annehmen, die Funktionsfähigkeit sei massiv beeinträchtigt, wenn man das Zeug überpinselt. Mithin könnte man fast zu dem Schluss kommen, die Karre steht nicht im Einklang mit der StVZO. Außerdem liegt der Schluss nahe, diese Bastellei könnte Mitursächlich für den Unfall geworden sein. Ein Mitverschulden seitens des Halters halte ich persönlich unter diesen Umständen für deutlich indiziert.
Aber jeder wie er mag - so lange man den passenden Gutachter hat und ne liebe Versicherung...
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'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
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'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
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