29.09.2010, 11:07
Moin Didi,
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Es gibt Festigkeitsgutachten und Teilegutachten. Die Teilegutachten sind fahrzeugbezogen, sprich wie bei Schmidt gibt es dann ein Gutachten welches besagt dass die Felgen Typ XY in Größe 47 x 11 auf Fahrzeug 0815 passen. Damit trägt dann jede Prüfstelle entsprechend ein.
Bei OZ wiederrum ist "nur" ein Festigkeitsgutachten dabei, welches eben nur die Prüfung der Felgen auf Ihre Tragfähigkeit bestätigt. Damit ist eine Eintragung nach §21 Einzeleintragung theoretisch möglich. Wobei das seit Mitte letzten Jahres ziemlich eingeschränkt wurde, Es gibt da wohl auch eine Pressemitteilung des VDAT, welcher die Eintragung nach §21 für ungültig erklärt.
Ich bin mit meinem TÜV Prüfer so verblieben, dass er mir dennoch auf Basis der Festigkeitsgutachten die Felgen einträgt, als Vergleichsgutachten ziehen wir das Schmidt Gutachtne heran, wo eben bestäigt wird das 19/20" Felgen auf der C5 schon getestet worden sind. Alles andere, sprich Breite der Felgen, Reifengröße, Einpresstiefen lässt sich mit gesundem, technischen Sachverstand begründen. Desweiteren reden wir auch von Qualitätsfelgen, nicht von Made in China Bling Bling Chrome Wheels.
Bitte korrigiert mich, wenn ich mit meinen Ausführungen falsch liege. Bin Kaufmann, kein Dipl. Ing. ;-)
Übrigens sind gestern abend meine Felgen angekommen, ich versuch gleich mal ein Bild hochzuladen. Die Reifen kommen heute bzw. morgen. Update folgt entsprechend
Sobald die Felgen eingetragen sind, bin ich gerne bereit die Eintragung in meinem Schein bei Bedarf zu teilen.
Edit, Bild eingefügt:
[IMG][/IMG]
Grüße
Olli
Gutachten ist nicht gleich Gutachten. Es gibt Festigkeitsgutachten und Teilegutachten. Die Teilegutachten sind fahrzeugbezogen, sprich wie bei Schmidt gibt es dann ein Gutachten welches besagt dass die Felgen Typ XY in Größe 47 x 11 auf Fahrzeug 0815 passen. Damit trägt dann jede Prüfstelle entsprechend ein.
Bei OZ wiederrum ist "nur" ein Festigkeitsgutachten dabei, welches eben nur die Prüfung der Felgen auf Ihre Tragfähigkeit bestätigt. Damit ist eine Eintragung nach §21 Einzeleintragung theoretisch möglich. Wobei das seit Mitte letzten Jahres ziemlich eingeschränkt wurde, Es gibt da wohl auch eine Pressemitteilung des VDAT, welcher die Eintragung nach §21 für ungültig erklärt.
Ich bin mit meinem TÜV Prüfer so verblieben, dass er mir dennoch auf Basis der Festigkeitsgutachten die Felgen einträgt, als Vergleichsgutachten ziehen wir das Schmidt Gutachtne heran, wo eben bestäigt wird das 19/20" Felgen auf der C5 schon getestet worden sind. Alles andere, sprich Breite der Felgen, Reifengröße, Einpresstiefen lässt sich mit gesundem, technischen Sachverstand begründen. Desweiteren reden wir auch von Qualitätsfelgen, nicht von Made in China Bling Bling Chrome Wheels.
Bitte korrigiert mich, wenn ich mit meinen Ausführungen falsch liege. Bin Kaufmann, kein Dipl. Ing. ;-)
Übrigens sind gestern abend meine Felgen angekommen, ich versuch gleich mal ein Bild hochzuladen. Die Reifen kommen heute bzw. morgen. Update folgt entsprechend
Sobald die Felgen eingetragen sind, bin ich gerne bereit die Eintragung in meinem Schein bei Bedarf zu teilen.
Edit, Bild eingefügt:
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Grüße
Olli
Nö.