26.08.2010, 01:12
Hallo Karl-Heinz,
wenn die Garantie nicht greifen sollte, hast Du immer noch den Gewährleistungsanspruch gegenüber Deinem Händler (ich gehe davon aus, dass die Dir auch das Auto verkauft haben).
Wenn das durch das andere Fahrwerk bedingt sein soll, umso besser, dann haben sie Dir sogar das Argument geliefert, sie hierfür in Gewährleistung zu nehmen.
Wenn die die Alternative haben, selbst zu zahlen oder den General für die Garantie in Anspruch zu nehmen, was glaubst Du, was die dann machen werden?
Gruß
JR
wenn die Garantie nicht greifen sollte, hast Du immer noch den Gewährleistungsanspruch gegenüber Deinem Händler (ich gehe davon aus, dass die Dir auch das Auto verkauft haben).
Wenn das durch das andere Fahrwerk bedingt sein soll, umso besser, dann haben sie Dir sogar das Argument geliefert, sie hierfür in Gewährleistung zu nehmen.
Wenn die die Alternative haben, selbst zu zahlen oder den General für die Garantie in Anspruch zu nehmen, was glaubst Du, was die dann machen werden?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!