14.07.2010, 23:18
Zitat:Original von RS4Z06Alex
Einfach nur falsch. Gibt es mehrere Urteile zu dem Thema.... Wäre ja auch noch schöner...
Wo denn? Jetzt habe ich extra Juris bemüht und auch den Palandt - das Thema Kettengewährleistung ist bis heute noch nicht höchstrichterlich ausgeurteilt!
Es gibt starke Beführworter, die wenigstens bei der Nachlieferung eine neue Gewährleistungsfrist annehmen. Dies umgehen die Verkäufer auf Weisung der Handelskammern, indem sie aus KULANZ einen neuen Motor verbauen - den Sachmangel bei Gefahrübergang und die Nacherfüllung mithin gar nicht erst einräumen.
'08 Corvette C6 Coupe, Schalter, Z51 - Sonntagswagen
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'91 Mercedes 190 E 2.5-16 - Racecar
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