01.06.2010, 11:49
Zitat:Original von Jochen
...Steigungen der Radbolzen... wer kommt denn auf die Idee sowas zu prüfen...
In Deutschland, sicher auch in Österreich, ist es Vorschrift, dass eine Radmutter mindestens 6 volle Umdrehungen auf den Bolzen aufgedreht werden muß. Mit der Höhe der Steigung und Nachmessen kann er das errechnen.
Das funktioniert natürlich auch, wenn der werte Prüfer die Mutter ab- und wieder anschraubt, aber - das wäre zu unbürokratisch (man könnte sich beim Drehen ja verzählen).
Das mit dem 30% Neigungswinkel des Nummernschildes verstehe ich nicht. So einen Winkel hat die C4 weder vorne noch hinten. Und 30 Grad, wenn es denn beim Threadersteller so sein SOLLTE, ist die erlaubte Höchstgrenze (hier in D, in A wohl nicht anders). Damit wäre doch alles im grünen Bereich. 5 Grad kann/darf der nicht verlangen.