11.05.2010, 14:51
Hallo Manfred,
Muss nicht eingetragen sein, weil es keine Vetten mit Höhenregulierung gibt.
Birger hat irgendwann mal die Begründung dazu geliefert. Die Unterschied in der Leuchtweite der Scheinwerfer ist bei leerem Fahrzeug und voller Beladung innerhalb einer Toleranzschwelle. Deswegen ist keine Höhenverstellung der Scheinwerfer notwendig - oder so ähnlich.
Gruß
JR
Zitat:Soweit ich weiß, müsste die fehlende Höhenregulierung eigentlich auch eingetragen sein, das ist bei mir aber auch nicht der Fall.
Muss nicht eingetragen sein, weil es keine Vetten mit Höhenregulierung gibt.
Birger hat irgendwann mal die Begründung dazu geliefert. Die Unterschied in der Leuchtweite der Scheinwerfer ist bei leerem Fahrzeug und voller Beladung innerhalb einer Toleranzschwelle. Deswegen ist keine Höhenverstellung der Scheinwerfer notwendig - oder so ähnlich.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!