28.02.2010, 15:21
Hi Qubi,
mit dem Argument, es handelt sich dabei um ein Bastlerstück, mag vielleicht der Zustand des Teils beschrieben sein.
Die in der Anzeige im Titel genannte Eigenschaft, aus einer 77er C3 zu stammen, ist Deinen Ausführungen nach doch aber eindeutig nicht gegeben.
Wenn ich einen 911er als Bastlerstück erwerbe und bekomme einen Käfer geliefert, reicht der Verweis aufs Bastlerstück auch nicht aus.
Das Attibut "Bastlerstück" ist sicher kein juristischer Freibrieg.
So schnell hätte ich an Deiner Stelle da nicht lockergelassen.
Gruß
JR
mit dem Argument, es handelt sich dabei um ein Bastlerstück, mag vielleicht der Zustand des Teils beschrieben sein.
Die in der Anzeige im Titel genannte Eigenschaft, aus einer 77er C3 zu stammen, ist Deinen Ausführungen nach doch aber eindeutig nicht gegeben.
Wenn ich einen 911er als Bastlerstück erwerbe und bekomme einen Käfer geliefert, reicht der Verweis aufs Bastlerstück auch nicht aus.
Das Attibut "Bastlerstück" ist sicher kein juristischer Freibrieg.
So schnell hätte ich an Deiner Stelle da nicht lockergelassen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!