03.02.2010, 13:36
Zitat:Original von SAM/CH ZR-1
Man muss sich einfach bewusst sein dass bei einem Selbsteinbau etwelche Garantieansprüche hinfällig werden.
Nennen wir das mal ein "Hersteller- und Verkäuferfreundliches Mißverständnis"
Selbstverständlich gilt auch bei selbst eingebauten Geräten die gesetzliche Gewährleistung, sofern kein Fehler beim Einbau vorliegt.
Das wäre ungefähr so, als ob es bei einer Grafikkarte keine Garantieansprüche gäbe, wenn man sie selbst einbaut...