23.01.2010, 15:08
was ich eigentlich will ist folgendes:
tagsüber wenn es graune himmel hat, nicht die klappscheinwerfer ausfahren zu müsen (wenn es noch nicht so dunkel oder regnerisch ist, dass man abblendllicht braucht) und trotzdem gesehen zu werden.
das ist eigtl. das worum es mir geht.
dazu kommt, dass ich die nebelscheinwerfer (am liebsten mit drl led licht drin) schick finde und auch die beiden roten rückleuchten, und die dann gerne anmachen würde.
ausrede bzw. begründung: drl oder eben standlicht-rumfahren (damit man die beiden rückleuchten anmachen kann)
1.
wenn es erlaubt ist, mit standlicht (inkl. rückleuchten) auch tagsüber rumzufahren und drl tagsüber zu nutzen, wäre es dann nicht eigtl. auch möglich (auch von der stvzo und stvo) einfach led drl vorne in den nebelscheinwerfern und die beiden rückleuchten tagsüber zu betreiben, und das als standlicht zu deklarieren ?
das mi dem Helligskeitsmodul kann ich mir finanziell sparen, da ich das eh lieber selber entscheide, wann ich das dann ein und ausschalten würde.
den sinn von drl hab ich inzwischen verstanden, ich will nur nicht jedesmal, auch im somme bei sonne, die leds vorne anhaben, und wenn ich die wirklich anmache, auch die rücklechten mit einschalten.
2.
fahrzeugbegrenzungsleuchten.. da kenn ich mich bisher nicht aus, ich kenn das nur von lastern die länger sind und das brauchen.
könnte man die leds und die rückleuchten als fahrzeugbegrenzunsleuchten definieren oder geht auch erste lösung ?
tagsüber wenn es graune himmel hat, nicht die klappscheinwerfer ausfahren zu müsen (wenn es noch nicht so dunkel oder regnerisch ist, dass man abblendllicht braucht) und trotzdem gesehen zu werden.
das ist eigtl. das worum es mir geht.
dazu kommt, dass ich die nebelscheinwerfer (am liebsten mit drl led licht drin) schick finde und auch die beiden roten rückleuchten, und die dann gerne anmachen würde.
ausrede bzw. begründung: drl oder eben standlicht-rumfahren (damit man die beiden rückleuchten anmachen kann)
1.
wenn es erlaubt ist, mit standlicht (inkl. rückleuchten) auch tagsüber rumzufahren und drl tagsüber zu nutzen, wäre es dann nicht eigtl. auch möglich (auch von der stvzo und stvo) einfach led drl vorne in den nebelscheinwerfern und die beiden rückleuchten tagsüber zu betreiben, und das als standlicht zu deklarieren ?
das mi dem Helligskeitsmodul kann ich mir finanziell sparen, da ich das eh lieber selber entscheide, wann ich das dann ein und ausschalten würde.
den sinn von drl hab ich inzwischen verstanden, ich will nur nicht jedesmal, auch im somme bei sonne, die leds vorne anhaben, und wenn ich die wirklich anmache, auch die rücklechten mit einschalten.
2.
fahrzeugbegrenzungsleuchten.. da kenn ich mich bisher nicht aus, ich kenn das nur von lastern die länger sind und das brauchen.
könnte man die leds und die rückleuchten als fahrzeugbegrenzunsleuchten definieren oder geht auch erste lösung ?
104.2 dB