22.01.2010, 21:04
@ digitalray
Das Abblendlicht muss inzwischen wesentlich eher aktiviert werden, als dieses der von Dir gepostete Text
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren"
wieder gibt.
Auch ist der Gebrauch der Nebelscheinwerfer in alleiniger Verbindung mit "Standlicht" abhängig von der Positionierung der Nebelscheinwerfer.
Natürlich darfst Du bei ausreichender Tagesbeleuchtung mit Standlicht in der Gegend rum zuckeln.
Der Gesetzgeber mault nur ein bisschen, da der Bremslicht-Kontrast bei Standlichtgebrauch nicht mehr so gross ist, wie bei deaktivertem Standlicht.
Deswegen ist einer der Vorteile des DRL:
Du hast die anderen Beleuchtungen deaktiviert (sparst Strom/Benzin und die Betriebsmittel halten länger) und das Bremslicht fällt bei aktivierung unbewust stärker auf.
Wenn Du mit Nebelscheinwerfer als DRL fahren möchtest, mache Dir Elektrik zu eigen, verdrahte es entsprechend der StVZO und bediene es entsprechend der StVO.
DRL (Nebelscheinwerfer) wird automatisch (zeitverzögert?) mit starten des Motors aktiviert und erlischt automatisch bei aktivierung des Abblendlichtes, bzw, bei einsatz des Fernlichts, oder wenn der Motor ausgeschaltet wird.
Wird der Schalter für Nebelscheinwerfer eingeschaltet, arbeiten die Nebelscheinwerfer als DRL und als Nebelscheinwerfer, wobei die Nebelscheinwerfer-Leuchtfunktion automatisch mit aktivierung des Fernlichts deaktiviert werden muss.
Nach deaktivierung des Fernlichts dürfen bei Vorwahl "Nebelscheinwerfer-Ein" diese wieder automatisch aktiviert werden.
Ob Du Deine Nebelscheinwerfer auch bei alleiniger aktivierung des Standlichts betreiben darfst, hängt vom Betriebsmittelort der Nebelscheinwerfer ab.
Du kannst ja noch einen Umschalter US <=> EU einbinden, dann hast Du noch mehr möglichkeiten.
Somit hast Du Deine gewünschten Funktionen und "turnst nur" am Rande der Zulässigkeit rum.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Das Abblendlicht muss inzwischen wesentlich eher aktiviert werden, als dieses der von Dir gepostete Text
"Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren"
wieder gibt.
Auch ist der Gebrauch der Nebelscheinwerfer in alleiniger Verbindung mit "Standlicht" abhängig von der Positionierung der Nebelscheinwerfer.
Natürlich darfst Du bei ausreichender Tagesbeleuchtung mit Standlicht in der Gegend rum zuckeln.
Der Gesetzgeber mault nur ein bisschen, da der Bremslicht-Kontrast bei Standlichtgebrauch nicht mehr so gross ist, wie bei deaktivertem Standlicht.
Deswegen ist einer der Vorteile des DRL:
Du hast die anderen Beleuchtungen deaktiviert (sparst Strom/Benzin und die Betriebsmittel halten länger) und das Bremslicht fällt bei aktivierung unbewust stärker auf.
Wenn Du mit Nebelscheinwerfer als DRL fahren möchtest, mache Dir Elektrik zu eigen, verdrahte es entsprechend der StVZO und bediene es entsprechend der StVO.
DRL (Nebelscheinwerfer) wird automatisch (zeitverzögert?) mit starten des Motors aktiviert und erlischt automatisch bei aktivierung des Abblendlichtes, bzw, bei einsatz des Fernlichts, oder wenn der Motor ausgeschaltet wird.
Wird der Schalter für Nebelscheinwerfer eingeschaltet, arbeiten die Nebelscheinwerfer als DRL und als Nebelscheinwerfer, wobei die Nebelscheinwerfer-Leuchtfunktion automatisch mit aktivierung des Fernlichts deaktiviert werden muss.
Nach deaktivierung des Fernlichts dürfen bei Vorwahl "Nebelscheinwerfer-Ein" diese wieder automatisch aktiviert werden.
Ob Du Deine Nebelscheinwerfer auch bei alleiniger aktivierung des Standlichts betreiben darfst, hängt vom Betriebsmittelort der Nebelscheinwerfer ab.
Du kannst ja noch einen Umschalter US <=> EU einbinden, dann hast Du noch mehr möglichkeiten.
Somit hast Du Deine gewünschten Funktionen und "turnst nur" am Rande der Zulässigkeit rum.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI