22.01.2010, 20:12
danke für die hinweise.
die stvzo ist die verkehrszulassungsordnung (also was am fahrzeug und für den verkehr zulässig ist), und die stvo die verkehrsordnung (die regelt, was im verkehr erlaubt und verboten ist).
in der stvzo steht, dass man das nebellicht bei entsprechender position usw. auch ohne abblendlicht verwenden darf.
in kombination mit der stvo zusammen heisst es aber, dass nebelscheinwerfer nur bei entsprechender witterung eingeschaltet werden dürfen, und DANN auch NUR zusammen mit abblendlicht (ausnahmen regelt der §52 stvZo)
also doch nicht. :-/ du hattest recht.
ausserdem in der STVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
tagesfahrlicht ist anscheinend etwas komplett anderes als das nebelscheinwerferlicht (von der leuchtkraft her) und auch nicht durch standlicht ersetzbar.
dass man tagsüber nicht mit standlicht fahren darf (wenn man kein tagesfahrlicht hat) kommt mir aber auch komisch vor. ich dachte das wäre hier in deutschland ersetzbar, wenn man kein tageslicht hat, allerdings sehe ich oft tagsüber auch, dass die rückleuchten an sind bei vielen autos, obwohl kein fahrlicht an ist, oft auch nur standlicht.
die stvzo ist die verkehrszulassungsordnung (also was am fahrzeug und für den verkehr zulässig ist), und die stvo die verkehrsordnung (die regelt, was im verkehr erlaubt und verboten ist).
in der stvzo steht, dass man das nebellicht bei entsprechender position usw. auch ohne abblendlicht verwenden darf.
in kombination mit der stvo zusammen heisst es aber, dass nebelscheinwerfer nur bei entsprechender witterung eingeschaltet werden dürfen, und DANN auch NUR zusammen mit abblendlicht (ausnahmen regelt der §52 stvZo)
also doch nicht. :-/ du hattest recht.
ausserdem in der STVO
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§17 Beleuchtung
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
tagesfahrlicht ist anscheinend etwas komplett anderes als das nebelscheinwerferlicht (von der leuchtkraft her) und auch nicht durch standlicht ersetzbar.
dass man tagsüber nicht mit standlicht fahren darf (wenn man kein tagesfahrlicht hat) kommt mir aber auch komisch vor. ich dachte das wäre hier in deutschland ersetzbar, wenn man kein tageslicht hat, allerdings sehe ich oft tagsüber auch, dass die rückleuchten an sind bei vielen autos, obwohl kein fahrlicht an ist, oft auch nur standlicht.
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