22.01.2010, 19:47
@ digitalray
Zitat von Dir:
"beim tagesfahrlicht, ist es doch normal, dass auch das rücklicht mit an ist, oder ?"
Antwort:
Nein, es ist nicht normal, das die Rückleuchten, oder sonstige Leuchten in Betrieb sind, wenn das "DRL" aktiviert wurde.
Nehme DRL-Relais oder vergleichbares für Deine Nebelscheinwerfer und fertig (schreibt sich so einfach, ist es aber nicht für "Hobby-Elektriker).
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
PS.
Dein "§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" -Hinweis ist aus der StVZO und nicht aus der StVO.
Die StVO gibt da einen auslegungswürdigen Text als Einsatz der DRL-Nebelfrontscheinwerfer wieder.
Selbst in Östereich ist dem DRL-Nebelscheinwerfer-Gebrauch eine Grenze gesetzt.
Ansonsten: Östereich (das wahre Deutschland) vor....., sehr guter Kompromis
Zitat von Dir:
"beim tagesfahrlicht, ist es doch normal, dass auch das rücklicht mit an ist, oder ?"
Antwort:
Nein, es ist nicht normal, das die Rückleuchten, oder sonstige Leuchten in Betrieb sind, wenn das "DRL" aktiviert wurde.
Nehme DRL-Relais oder vergleichbares für Deine Nebelscheinwerfer und fertig (schreibt sich so einfach, ist es aber nicht für "Hobby-Elektriker).
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
PS.
Dein "§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten" -Hinweis ist aus der StVZO und nicht aus der StVO.
Die StVO gibt da einen auslegungswürdigen Text als Einsatz der DRL-Nebelfrontscheinwerfer wieder.
Selbst in Östereich ist dem DRL-Nebelscheinwerfer-Gebrauch eine Grenze gesetzt.
Ansonsten: Östereich (das wahre Deutschland) vor....., sehr guter Kompromis