Tagesfahrleuchten und Tageslichtpflicht
#8
ich hab mir das auch schon seit ein paar monaten überlegt, unten an den nebellichtern led-tagfahrlicht reinzubauen so auf audi und co.

eigtl. dürften die sich mit der nebellicht birne doch auch nicht in die quere kommen, wenn man die led.-leiste einfach am unteren rand lang macht und evtl. an den aussenseiten (links eben die link und rechts die rechte) noch ein oder zwei leds nach oben.


wie macht ihr das mit den nebelscheinwerfern, dass die angehen, ohne dass man stand oder fahrlicht einschaltet (denn dann fahren ja die scheinwerfer aus) ?


ist das verboten in deutschland tagsüber nur das nebellicht anstatt standlicht einzuschalten ?

erklärungsprobleme hätte ich da nicht.. ach die waren an ? oh, dann bin ich wohl auf den knopf gekommen (die grüne betriebsleuchte sieht man ja echt auch nur wenn man genau hinschaut).


ich hab das mal bei nebel ausprobiert, hat leider gar nichts geholfen, mit fernlicht konnte ich wenigstens gut das doppelte sehen..

ist das nebellicht eigtl,. nicht eh nur dazu da, dass entgegenkommende autos das eigene besser erkennen können ?

ich finds auch nicht so sportlich tagsüber mit ausgeklappten scheinwerfern und standlicht rumzufahren.


hat sich inzwischen jemand schon tagsfahrlicht-leds in die nebelscheinwerfer eingebaut ?

ich hab in nem anderen thread noch was gelesen bezgl. nebelscheinwerfern im normalen verkehr ohne abblendlicht und das in der aktuellen stzvo nachgesehen:

§ 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.


d.h. wenn die nebelscheinwerfer nicht > 40 cm von der äußersten karosseriestelle des wagens entfernt sind (sind sie ja nicht, ist wohl eh nur wichtig, dass man nicht denkt, dass das fahrzeug schmaler wäre und es dann rammt wenn man entgegenkommt im nebel) und nicht höher als die scheinwerfer sind, darf man sie auch ohne abblendlicht betreiben.

dazu wäre dann wohl ein relais notwendig, um das ganze ohne die scheinwerfer ausklappen zu lassen einschalten zu können und dass auch gleichzeitig die rückleuchten mit angehen wenn man den nebelscheinwerferknopf drückt.

der motor ist ja fest an das relais mit den scheinwerfern, also Park und Headlight-Stellung gekoppelt, die würde ich dann lieber ganz auslassen und das "Tagesfahrlicht" aka Nebellicht und Rückleuchten mit dem Nebelscheinwerferknopf beides einschalten.

dazu halt noch nen schalter davor hängen, dass sich die rückleuchten vom nebel-relais ausschalten, wenn ich die scheinwerfer hochfahr, sonst brennen mir die birnen hinten durch, wenn doppelt strom drauf liegt Zwink

1. meint ihr das würde so klappen ?

2. geht es auch einfacher ?

3. Wie komm ich am besten an das/die Kabel für die beiden Rückleuchten dran ?

4. Ist das ganze eintragungspflichtig (ich denke mal nein, denn es sind ja keine sondereinbauten, sondern die normalen rücklichter die man jederzeit einschalten darf und eben das nebellicht, das ja eh erlaubt ist, solange es nicht blendet oder zu hell ist) ?


beim tagesfahrlicht, ist es doch normal, dass auch das rücklicht mit an ist, oder ?
104.2 dB Geiger
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