10.08.2003, 19:25
Liebe Leute!
Ich hätte da noch eine Frage bezüglich der Beanstandeten 103db meiner Sidepipes,da ich im "Protokollerlass aus dem Beirat für Historische Kraftfahrzeuge " folgenden Text gefunden habe:
4.)Lärmmessung: Im Zuge der Genehmigung bzw. bei Umschreibung einer bestehenden Genehmigung (siehe Punkt 1) sofern nicht vorhanden, eines Historischen Kraftfahrzeuges ist der Nahfeldpegel zu ermitteln, damit dieser für später stattfindende allfällige Kontrollen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden kann.
Historische Kraftfahrzeuge erfordern grundsätzlich keine nachträgliche Ermittlung des Fahrgeräusches, jedoch ist zusätzlich mit Hilfe eines Sachverständigen-Gutachtens die Originalität der Auspuffanlage zu belegen. Dieses kann auch den akustischen" Eindruck berücksichtigen. Kann diese „Originalität“ nicht nachgewiesen werden, so ist jedenfalls zusätzlich das Fahrgeräusch zu messen.
Könnte das ein Hintertürchen öffnen ?
Dieter
Ich hätte da noch eine Frage bezüglich der Beanstandeten 103db meiner Sidepipes,da ich im "Protokollerlass aus dem Beirat für Historische Kraftfahrzeuge " folgenden Text gefunden habe:
4.)Lärmmessung: Im Zuge der Genehmigung bzw. bei Umschreibung einer bestehenden Genehmigung (siehe Punkt 1) sofern nicht vorhanden, eines Historischen Kraftfahrzeuges ist der Nahfeldpegel zu ermitteln, damit dieser für später stattfindende allfällige Kontrollen in die Zulassungsbescheinigung eingetragen werden kann.
Historische Kraftfahrzeuge erfordern grundsätzlich keine nachträgliche Ermittlung des Fahrgeräusches, jedoch ist zusätzlich mit Hilfe eines Sachverständigen-Gutachtens die Originalität der Auspuffanlage zu belegen. Dieses kann auch den akustischen" Eindruck berücksichtigen. Kann diese „Originalität“ nicht nachgewiesen werden, so ist jedenfalls zusätzlich das Fahrgeräusch zu messen.
Könnte das ein Hintertürchen öffnen ?
Dieter
1974 C3/350