23.10.2009, 22:45
Ja , das muss man den Behörden lassen, es wird mit macht
Geld eingenommen.
Als Beispiel A10 Zufahrt zum Ring von der A111 kommend.
Da steht fast täglich eine Radarfalle. Die reagiert schon ab 103 bei 100 erlaubten.
Meistens gibt es 2 Km weiter Einfädelungsstau.
Neulich sind dort wieder LKW aufeinader gefahren, wegen des Staues
Habe verärgert den Innenmenister von Brandenburg angeschrieben,
das man laut Polizei gefahren abwehren will mit den Geschwindigkeitesmessungen
durchführt, aber auf die Frage, warum 2 H nicht vor dem Unfall oder dem
tagtäglichen Stau warnt, mit hilfe der Polizei, erhielt ich folgede Aussagen:
---------------------------------
Wenn jeder den Sicherheitsabstand einhalten würde , gäbe es dort keine
Unfälle
Es sei nicht Aufgabe der Polizei vor Staus zu waren.
Es könne jeder den Verkehrrsfunk einschalten, welcher vor Stau warnen würde
Jeder sei verplichtet, sich vor Abfahrt über die Besonderheiten der Strecke zu
informieren..
------------------------------------
Das gesammte scheiben erinnerte mich sehr stark an die Behörden der DDR
Klar, sind ja größtenteils die gleichten Leute wieder in Amt und würden
BTT
Beschagnahmen werden nur die Mobilen abnehmbaren Geräte.
Ist es in die Bordelektronik integriert, wird natürlich nicht
das Fahrzeug beschlagnahmt.
Ein Rechsstreit herscht wohl noch darüber
wenn man nur vor Gefahrenstellen warnt, das ist nicht verboten.
Wenn es immer wieder zu gefährichen Bremsungen weit unter die
zulässige Höchstgeschwindigkeit kommt, vor sochen Stellen,
sollte auch gewarnt werden dürfen
.
Es wird ja nicht vor der Radarfalle ansich gewarnt, sondern vor einer Gefahr.
Eine hervorragender Zeitvertreib für Anwälte und Richter.
Geld eingenommen.
Als Beispiel A10 Zufahrt zum Ring von der A111 kommend.
Da steht fast täglich eine Radarfalle. Die reagiert schon ab 103 bei 100 erlaubten.
Meistens gibt es 2 Km weiter Einfädelungsstau.
Neulich sind dort wieder LKW aufeinader gefahren, wegen des Staues
Habe verärgert den Innenmenister von Brandenburg angeschrieben,
das man laut Polizei gefahren abwehren will mit den Geschwindigkeitesmessungen
durchführt, aber auf die Frage, warum 2 H nicht vor dem Unfall oder dem
tagtäglichen Stau warnt, mit hilfe der Polizei, erhielt ich folgede Aussagen:
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Wenn jeder den Sicherheitsabstand einhalten würde , gäbe es dort keine
Unfälle
Es sei nicht Aufgabe der Polizei vor Staus zu waren.
Es könne jeder den Verkehrrsfunk einschalten, welcher vor Stau warnen würde
Jeder sei verplichtet, sich vor Abfahrt über die Besonderheiten der Strecke zu
informieren..
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Das gesammte scheiben erinnerte mich sehr stark an die Behörden der DDR
Klar, sind ja größtenteils die gleichten Leute wieder in Amt und würden
BTT
Beschagnahmen werden nur die Mobilen abnehmbaren Geräte.
Ist es in die Bordelektronik integriert, wird natürlich nicht
das Fahrzeug beschlagnahmt.
Ein Rechsstreit herscht wohl noch darüber
wenn man nur vor Gefahrenstellen warnt, das ist nicht verboten.
Wenn es immer wieder zu gefährichen Bremsungen weit unter die
zulässige Höchstgeschwindigkeit kommt, vor sochen Stellen,
sollte auch gewarnt werden dürfen
.
Es wird ja nicht vor der Radarfalle ansich gewarnt, sondern vor einer Gefahr.
Eine hervorragender Zeitvertreib für Anwälte und Richter.