23.10.2009, 16:21
Zitat:Original von Maseratimerlin
Wenn die Rennleitung feststellen sollte, daß Du dieses Feature auf Deinem
Navi hast, was zwar eher unwahrscheinlich, aber möglich ist, nehmen sie Dir
das Gerät weg und zwar mit Rechtsgrund.
Gruß Edgar
Hi Edgar,
schreibe ruhig weiter, was noch alles so von rechtsstaatlicher Seite folgt, wenn die Ordnungshüter derartige "Melder" auf NAVI & Co. finden.
Die "Jungs" haben vor 2 Wochen erst wieder "Einen" gekrallt, welcher immer vor Kontrollgeräten auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit abbremste und danach wieder ein bisschen schneller als Erlaubt fuhr.
@ Vetteman86
Ob die "Warnvorrichtung" bei dem Kauf des Gerätes bereits drauf war, oder Du es später aufgespielt hast, interessiert nicht.
Die Gesetzeslage ist da sehr Eindeutig.
Für derartige Themen, Hinweise und Info-Software gibt es ein recht gutes deutsches Forum.
Grüsse an Euch vom OSC-Canibalisten STRUPPI