17.10.2009, 12:15
Wurde schon mehrfach erwähnt.
Der Einbau neuer Teile auf Garantie oder Gewährleistung verlängert nicht dieselbe des Ursprungsteils.
Eine neue Gewährleistung tritt nur bei bezahlter Reparatur in Kraft.
Gruß
JR
Der Einbau neuer Teile auf Garantie oder Gewährleistung verlängert nicht dieselbe des Ursprungsteils.
Eine neue Gewährleistung tritt nur bei bezahlter Reparatur in Kraft.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!