13.10.2009, 02:54
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Naja, dann muss eigentlich den Haken beim Verkaufsformular
rein machen dass "Bieter aus Ländern in die er keine Ware verschickt
nicht bieten können"!
Ist eigentlich schon ein Rechtsgeschäft, aber wenn GM ihn nicht lässt
kann er da au nix machen selbst wenn er wollte!
Könntest dich mittels Rechtschutz rumstreiten, aber ich würde auch erst
mal "arschfreundlich" sein bis ich mein Anzahlung wieder habe, nach Erhalt
dan noch auf meine Unkosten (falls welche entstanden sind) verweisen und
es anschließend einfach abhaken....
Ansonsten lass dir doch das Schreiben von GM an den Verkäufer als Beweis mal faxen....
aber bleib um auf jeden Fall erst mal freundlich...
-Noc-
Naja, dann muss eigentlich den Haken beim Verkaufsformular
rein machen dass "Bieter aus Ländern in die er keine Ware verschickt
nicht bieten können"!
Ist eigentlich schon ein Rechtsgeschäft, aber wenn GM ihn nicht lässt
kann er da au nix machen selbst wenn er wollte!
Könntest dich mittels Rechtschutz rumstreiten, aber ich würde auch erst
mal "arschfreundlich" sein bis ich mein Anzahlung wieder habe, nach Erhalt
dan noch auf meine Unkosten (falls welche entstanden sind) verweisen und
es anschließend einfach abhaken....
Ansonsten lass dir doch das Schreiben von GM an den Verkäufer als Beweis mal faxen....
aber bleib um auf jeden Fall erst mal freundlich...
-Noc-
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Cheers Mathias
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